Hallo zusammen,
auch für Gast-Kunden werden ja Kundenaccounts angelegt. Bestelle ich jetzt x Mal als Gast mit der E-Mail-Adresse abc@gmail.de und entscheide mich doch irgendwann, mich zu registrieren und ein Kundenkonto anzulegen mit der gleichen E-Mail-Adresse, so wäre meine Erwartungshaltung, dass dies ein neuer "leerer" Account ist. Tatsächlich aber finde ich dort meine ganzen bisher getätigten Bestellungen... Ist das DSGVO konform?? Kann hier ein Setup geändert werden, was ich bisher übersehen haben, also alte Bestellungen nicht anzeigen, sondern erst solche ab Registrierung?
Danke für euer Feedback/Meinung dazu.
LG
Anja
Du bist im Sinne der steuerlichen Prüfbarkeit dazu verpflichtet dokumentieren und belegen zu können. Insofern ist im Rahmen einer Bestellabwicklung ein Kundenstamm notwendig. Wie willst du denn ohne Daten des Gast-Kunden seine Lieferadresse speichern und für die Versendung verwenden? Wie willst du ohne eine Rechnung stellen etc.?
Danke für dein Feedback. Gibt es dafür noch eine offizielle Info von Shopify/Händlerbund? Imho 2 Paar Schuhe... Ja, die Daten dürfen aufbewahrt werden und klar brauch ich die zur Bestellabwicklung. Aber alle Infos hängen doch an der Bestellung zur Verarbeitung, wofür benötige ich einen Kundendatensatz, also insbesondere das Zusammenführen und Speichern aller Daten zu einem Datensatz? Das geht doch darüberhinaus. Der Gastkunde hat sich ja explizit gegen Anlage eines Kundenkontos entschieden, er hat keine Einwilligung gegeben, was nach DSGVO Voraussetzung ist. Mir ist wohl bekannt, dass die meisten Shopsysteme, auch Magento, Shopware & Co. im Hintergrund Accounts anlegen, differenziert nach Gast und Registrierter Kunde. Bei Gastkunden werden jedoch mMn nicht, im Standard, alle Daten gebündelt und alte Bestellungen angezeigt, wenn sich ein Kunde doch irgendwann mit einer E-Mail-Adresse registriert, mit der er mal als Gast-Kunde eine Bestellung durchgeführt hat.
Hallo @Gabe , gibt es zu diesem Thema eine Aussage vom Händlerbund oder Statement von Shopify? Danke und viele Grüße
Hi Anja! @anja-hh @Michael_Singer
Shopify hat Eng mit dem Händlerbund und der IT Rechtskanzlei zusammen gearbeitet und auf unserer Landingpage sieht man unsere Zertifizierungen:
Nicht vergessen, wenn man sich Sorgen macht über die Erfassung Kundenspezifischer Daten, seien die Kunden registriert oder nur Gast-Kunden, dann man kann einen Programmier einstellen um z. B. eine AGB Checkbox zum Warenkorb hinzufügen, wie in unserer nicht-unterstützen Anleitung hier beschrieben ist.
Der Sachverhalt (und dein Rechtsberater wäre hier der beste Ansprechpartner):
Gemäß der DSGVO musst du möglicherweise die Einwilligung deiner Kunden zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten einholen oder ändern, wie du diese Zustimmung derzeit erhältst.
Beispielsweise musst du möglicherweise die Zustimmung deiner Kunden einholen, wenn du deinen Kunden Marketingnachrichten sendest oder wenn du Online-Werbung oder Retargeting-Apps verwendest.
Wenn du eine Zustimmung einholen musst, besagt die DSGVO, dass:
Dies bedeutet, dass der Kunde detaillierte Informationen über den speziellen Anwendungsfall erhalten muss und dass er bestätigende Handlungen durchführen muss, um seine Zustimmung zu zeigen.
Wenn du deinen Kunden schließlich die Möglichkeit bietest, ihre Zustimmung zu erteilen, schreibt die DSGVO weiter vor, dass deine Kunden auch die Möglichkeit geben müssen, ihre Zustimmung zu widerrufen. Dies kann oft durch eine Abmeldefunktion erreicht werden. Wenn du Fragen dazu hast, wann und wie du die Zustimmung zur Erhebung persönlicher Daten einholen musst oder in welchem Umfang deine Kunden ihre Zustimmung widerrufen dürfen, solltest du mit einem Anwalt sprechen, der mit den Datenschutzgesetzen vertraut ist.
Die Zustimmung ist jedoch nur eine von vielen Rechtsgrundlagen in der DSGVO, die die Verarbeitung persönlicher Daten rechtfertigen können. Du kannst persönliche Daten auch verarbeiten, um vertragliche Anforderungen zu erfüllen, oder wenn du gesetzlich dazu verpflichtet bist, Daten zu verarbeiten.
Einige europäische Regulierungsbehörden haben vorgeschlagen, dass, wenn du zuerst um Zustimmung bitten und dein Kunde ablehnt bzw. zustimmt, aber dann seine Zustimmung zurückzieht, du dich möglicherweise nicht mehr auf andere Rechtsgrundlagen verlassen kannst, um persönliche Daten zu verarbeiten. Daher solltest du dich nur in den Fällen auf die Zustimmung verlassen, in denen du nicht beabsichtigst (oder dies nicht notwendig ist), dich auf eine andere Rechtsgrundlage zur Verarbeitung persönlicher Daten zu stützen.
Hinweis: Auf der Website des Informationsbeauftragten des Vereinigten Königreichs kannst du mehr über die verschiedenen Rechtsgrundlagen zur Unterstützung der Datenverarbeitung lesen.
Denke über die folgenden Fragen nach:
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möglicherweise im Rahmen der DSGVO nicht mehr erlaubt.Gabe | Social Care @ Shopify
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