Im Prinzip ist das korrekt. Wenn du die Schlüssel aus der Hand gibst, ist es Vertrauenssache, was die Entwickler*innen mit den Daten machen; deinen Kund*innen gegenüber musst du das aber offenlegen und meiner Auffassung nach bräuchtest du im Einzelfall auch die explizite Zustimmung.
LG, Mario
Hallo, ich habe das gleiche Problem bezüglich des Versands von E-Mails und habe mich an DHL gewandt. Die Antwort ist vielleicht auch für einige von euch interessant:
"Hallo Frau xxx,
wir arbeiten bereits an einer Einbindung, wo der Kunde nach erfolgter Bestellung einstellen kann das er die E-Mails akzeptiert.
Da die E-Mails von Shopify kommen, wird dies über Shopify geregelt, denn wir nutzen die Shipment Update Notification, welche Sie in Ihren Shop Einstellungen anpassen können. Shopify ist da DSVGO Konform.
Mit freundlichen Grüßen,
xxxxxx yyyyy"
Wenn dem so ist, dann dürfte die Nutzung der DHL Fulfillment App kein Problem darstellen. Die angesprochene Einbindung zur Freigabe der E-Mailadresse NACH dem Kauf ist rechtlich wahrscheinlich nicht abgesichert, da diese ja vor/ beim Kauf erfolgen muss.
Viele Grüße, Valerie
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