Muss man irgendwie etwas bei der arbeitsagentur vorher sagen oder etwas beantragen das man sachen verkauft und geld verdient??
@Theway Ich würde dir raten, das Merkblatt I der AfA durchzulesen. Hierin werden die meisten Fragen zu diesem Thema beantwortet.
Um direkt auf deine Frage einzugehen:
- Wenn du mehr als 165 €/Monat verdienst, musst du das melden. Die Einnahmen über 165 € werden dann mit dem ALG I verrechnet.
- Wenn du aufgrund des Shopaufbaus dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst (da du ja gewissermaßen beschäftigt bist), besteht kein Anrecht auf ALG I. Je nachdem, was du mit deiner/deinem Betreuer:in ausgemacht hast, kann es aber Ausnahmen geben. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn du weniger als 15 Stunden pro Woche daran arbeitest.
Diese Fragen kannst du grundsätzlich auch deinem Betreuer stellen und sind wahrscheinlich noch treffender formuliert 😉
Noch ein Hinweis: Ich bin kein Jurist und bin auch nicht für die AfA tätig. Daher sind meine Antworten gut gemeinte Hinweise, die du dir von einer entsprechenden Instanz bestätigen lassen solltest.