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Reverse Charge - Kleinunternehmer?

AzzamJ
Tourist
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Ich bin Kleinunternehmer nach Paragraf 19. Ich habe nun eine Rechnung von Shopify erhalten (Kosten für die Führung des Onlineshops). Diese enthält 0% Steuern und dort steht, ich bin für die Zahlung der USt selbst verantwortlich. Wie muss ich diese Rechnung nun buchen? Ist es tatsächlich so, dass man in dem Fall als Kleinunternehmer eine USt-Voranmeldung einreichen muss?

 

Das muss ja viele Shopify-Nutzer betreffen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

1 ANTWORT 1
Gabe
Shopify Staff
Shopify Staff
13445 2134 3244

Hey @AzzamJ 

 

Danke für die Frage und letztendlich wirst du mit einem Steuerberater über dem Reverse Charge sprechen müssen. Aber lass und das Thema hier etwas generell besprechen sowie ein paar App Lösungen die dir ggf. helfen können.

 

An erster Stelle ist die Rechnung die du erwähnst eine Rechnung für deinen Shop Abo und keine Auszahlungsrechnung, wie man hier sehen kann, ist das richtig?

 

image.png

Es ist auch ratsam dich beim OSS anzumelden und das gilt genauso für Kleinunternehmer. Siehe unsere Anleitungen dazu hier.

 

Bzgl. deinen Auszahlungen

Generell muss man die Stripe/SP/Paypal Auszahlungen + den Gebührenbeleg von Shopify zuordnen, mit einer Buchhaltungssoftware. Die Billbee.io App verwenden viele für die automatisierten Rechnungen und zur Erstellung der Versandetiketten.

 

Mit einer App wie Lexoffice sind 2-3 Klicks nötig um Auszahlungen + Gebührenbeleg zuzuordnen. Die App erstellt auch automatisierte Rechnungen und du brauchst sie nur zuzuordnen:

 

image.png

 

Dann kannst du den Reverse Charge als Gebühr des Zahlungsverkehrs ohne Steuer erfassen und beim Jahresabschluss eine Korrektur buchen bzw. dein Steuerberater.

  • Wenn 0% Gebuhr da steht dann wirst du ja nichts buchen müssen.

Die Gebührenrechnung ist aber nicht pro Auszahlung sondern pro Monat und man mehrere Auszahlungen im Monat hat. Man kann die Gebührenrechnung zuerst als Ausgabe mit reverse charge anlegen und dann die Ausgabe der Transaktion zuordnen samt dazugehörigen Belege. Aber dann ist die volle Höhe der einzelnen Transaktion ggf. nicht zugeordnet obwohl man mehrere Transaktionen hat.

 

Dadurch dass man zuerst die Ausgabe zuordnet, gleicht sich die Summe wieder aus da jeder Beleg immer nur einer Auszahlungstransaktion zugeordnet ist. Ein Kauf wird in einem Betrag ausgezahlt und nicht auf zwei Auszahlungen gesplittet. 

 

Ein paar Beispiele und Szenarien um das ganze zu veranschaulichen:

Beispiel 1

  • Auszahlungsbetrag 90€
Dazu ordnet man in dieser Reihenfolge:
  1. Gebührenrechnung -10€
  2. 10 Belege à 10€
Hat man eine Auszahlung über 200€ und diese beinhaltet 2 Kundenbestellungen insgesamt über 202€. 2€ sind also abgezogen als Transaktionsgebühr. Dann hat man vielleicht noch eine Auszahlung über 100€, diese beinhaltet ebenfalls 2 Kundenbestellungen von 101€. Also 1€ Transaktionsgebühr.
 
Dann bekommt man einen Gebührenbeleg von Shopify über 3€ die abgezogen wurden. Und genau diesen Beleg muss man beiden Auszahlungen zuordnen können.
 
Wenn man der einen Auszahlung den Gebührenbeleg und die beiden Kundenrechnungen zuordnet, macht es aus der Differenz des Gebührenbelegs ein Guthaben. Und das ist buchhalterisch auch nicht richtig.
 
Vielleicht hat man keine monatliche Auszahlung aber eine tägliche oder wöchentliche. Das funktioniert aber nur bei monatlicher Auszahlung. Dann musst man lediglich einen Zwischenschritt einbauen und 2 Ausgaben mit dem gleichen Beleg erstellen über 2€ und 1€ was aufwendig ist.
 
Alles weitere wird dein Steuerberater dir damit helfen können! 😉

Gabe | Social Care @ Shopify
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