Hallo,
Ich plane meine Shop zu schließen, habe aber noch offene Bestellungen. Das heißt Sie sind noch nicht angekommen aber versendet. Kann mir jemand sagen ob das rechtlich erlaubt ist und wenn es geht am besten mit Quellen, da ich dazu keine finde.
Gruß
Hi,
Quellen hab ich keine dazu, aber du kannst das Werkzeug ja jederzeit ändern, solange du deinen gesetzlichen Verpflichtungen Deinen Vertragspartnern gegenüber nachkommst. Sehe da kein Problem. Gewährleistung, etc. musst du natürlich noch bieten.
LG, Mario
Ohne ein Jurist zu sein.
Schließung Möglich, da du den Vertragstext den Kunden via Email zugestellt hast (sehr warscheinlich).
Wenn du das nicht hast, sondern nur "elektronisch" in den Account ablegst, geht das nicht so einfach.
Du könntest allen "offenen" Bestellungen das Geld zurücküberweisen und auf den Kosten sitzen bleiben.
Beachte! andere Kunden haben gegen dich noch ein Wiederrufsrecht und ggf. Gewährleistung (2 Jahre). Wenn also z.B. du Elektronik aus China via DropShipping verkauft hast, und das Produkt bei deinen Kunden explodiert bist du dran. Wenn Kunde X zurückgeben will, musst du es annehmen. USW.
LG
Flo
Dem Disclaimer von @Mr-Flo schließe ich mich an - ich bin kein Jurist und kann dir nur die Meinung aus meiner Erfahrung wiedergeben, aber keine Rechtsberatung bieten. Letztenendes würd ich mich aber an eine Rechtsberatung wenden. In Österreich macht sowas z.B. die Wirtschaftskammer für Mitglieder (so gut wie alle Händler*innen) kostenlos. In Deutschland weiß sich nicht, ob bzw. wer - außer Anwält*innen - soetwas anbietet; der Händlerbund vielleicht?
Liebe Grüße, Mario
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