Grüße.
Ich möchte einen Store aufmachen, wo ich selbst gestaltete Posters von Nba Spielern anbiete.
Verstoße ich gegen Urheberrecht wenn ich
a, das Design komplett selbst erstelle
b, wenn ich es designen lasse von nem Freelancer?
Danke im Voraus
Thorsten
@Tho1986 ich bin kein Jurist, daher ist das nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Wenn du konkretere Fragen hast, würde ich dir empfehlen, mit einem Patentanwalt zu sprechen.
Grundsätzlich hast du bei Werken, die du selbst erstellt hast, das alleinige Urheberrecht.
Komplizierter wird es, wenn du Bilder hast, die ein Werk einer anderen Person beinhaltet.
Konkretes Beispiel: Angenommen, jemand hat ein Foto des Spielers gemacht. Dann hat der Fotograf zunächst die Urheberrechte. Wenn du dieses Bild nun in dein Bild einbaust, muss man abwägen, inwieweit deine Änderungen als kreative Leistung einzuschätzen sind. Das Bild in Schwarz-Weiß mit einem Rahmen zu setzen, würde z. B. nicht ausreichen. Wenn du das Foto grafisch abstrahierst, kann man davon ausgehen, dass dein Werk tatsächlich etwas „neues“ ist und eine gestalterische Höhe vorweist.
Wenn du etwas in Auftrag gibst, bleibt das Urheberrecht bei dem, der das Werk erstellt hat. Also dem Freelancer. Dennoch kann man vertraglich festhalten, dass du die (alleinigen) Vertriebsrechte eingeräumt bekommst. Das heißt, der Freelancer bekommt nur sein Geld, wenn du die damit verbunden Rechte (uneingeschränkt) für deine Zwecke kommerziell nutzen kannst. Nicht selten ist das im kreativen Bereich auch mit einem Anteil der Einnahmen oder durch die Limitierung einer Auflage verbunden.
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