Liquid, JavaScript, Themes
Hallo, der shopify Support kann nicht helfen sagt ich soll es einmal hier zu versuchen. Ich muss meinen checkout anpassen um rechtskonform zu sein.
Ich habe wirklich kein Fachwissen und bin mit dem Thema total überfordert. Ich hoffe sehr, ihr könnt helfen.
Ich danke euch für eure Hilfe
Gelöst! Zur Lösung
Erfolg.
1. Geht im Checkout nicht. Im Shop selbst ist das nur mit einer Codeanpassung möglich.
2. Siehe hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/shopify-shop-rechtlich-absichern-anleitung.html#abschnitt_26
3. Grüße gehen raus an den Händlerbund. Du bist Kleinunternehmer und darfst keine MwSt. ausweisen. Ansonsten handhabt dich das FA als Regelbesteuerter, wenn das jemanden auffällt oder ein Unternehmer freundlich mit einem Screenshot beim FA anklopft. 😉
Erfolg.
1. Geht im Checkout nicht. Im Shop selbst ist das nur mit einer Codeanpassung möglich.
2. Siehe hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/shopify-shop-rechtlich-absichern-anleitung.html#abschnitt_26
3. Grüße gehen raus an den Händlerbund. Du bist Kleinunternehmer und darfst keine MwSt. ausweisen. Ansonsten handhabt dich das FA als Regelbesteuerter, wenn das jemanden auffällt oder ein Unternehmer freundlich mit einem Screenshot beim FA anklopft. 😉
Danke für deine Antwort.
1. Ist es also schlauer, den Newsletter aus dem checkout zu entfernen?
2. Danke für den Artikel, den lese ich mir gleich in Ruhe durch.
3. Haha erwischt 😀 ich bin mir total unsicher, da ich ebenfalls gelesen habe, dass ich es nicht angeben darf. Der Anwalt sagt, ich soll da ich Kleinunternehmerin bin, soll ich den Betrag weglassen. Ich habe es jetzt überall auf der produkt Seite angepasst 😏😏😏
1. Niemand macht das. Selbst das DOI ist beim HB nicht bekannt. Bestätigst du die E-Mail nicht, bekommst du keine Mails. Wollen die nichts von wissen. Schon einige Male haben das Kunden von sich aus angebracht. Aber hier gilt: Frage 10 Anwälte und du hast 30 Meinungen. 😉
2. Gern geschehen. Ich finde persönlich, dass die IT-Recht-Kanzlei einen höheren Mehrwert hat (auch wegen den selbstständigen geupdate der Rechtstexte)
3. Sobald du "inkl. USt" einträgst, was ja umgangssprachlich die MwSt. ist, musst du dieses ausweisen. Kannst oder willst du das nicht, machst du dich strafbar. Nennt sich Steuerhinterziehung. Bei der Kleinunternehmerregelung ist daher immer anzuraten alle Begrifflichkeiten in Richtung Ust/MwSt zu entfernen. Wobei das im E-Commerce wenig Sinn ergibt. Anderes Thema. Kann ich dir gerne bei Gelegenheit in RUhe erklären. Stichwort 13b / Reverse Charge.
Danke dir.
1. Den Newsletter werde ich so lassen
2. Versuche ich mein Glück mit deinem link 😅
3. Ich bin total verwirrt. Ich kenne es ganz genauso, wie du es erklärst. Ich weiß, ich muss aber die Kleinunternehmer Regelung im Impressum erwähnen, aber darf nirgends die MwSt ausweisen 🫠🫠 ich muss jetzt wohl noch einmal nachfragen beim HB... bin ganz neu da und aktuell noch nicht ganz überzeugt
Zu 3.: Da brauchst du nicht viel nachfragen. Bloß nicht in die Richtung etwas angeben. Dein StB hat da schon korrekt gehandelt. Ansonsten kann ich dir Justus von buchhaltung-jentzsch.de empfehlen, der wird die Aussage von mir und deinem StB deckungsgleich wiederholen. 🙂
Was ich jedoch dir noch mit auf dem Weg gebe: Möchtest du Werbung auf Meta oder Google schalten? Wenn du das bejahst, wechsle lieber in die Regelbesteuerung. Großer Nachteil der Kleinunternehmerregelung ist, dass du kein Reverse Charge verbuchen darfst und 19% Steuern nachzahlen darfst. Bei 1000 € Werbung freut sich das FA bei dir über die 190 €. Nur als kleiner Gedankenanstoß für jeden, der diesen Post liest. Wäre nicht das erste Mal, wenn die StB diese Kleinigkeit übersehen.
Danke fur deine Hilfe
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