FROM CACHE - de_header
Diese Community hat auf Peer-to-Peer-Support umgestellt. Der Shopify Support wird diese Community nicht mehr betreuen. Wir empfehlen dir, dich mit anderen Händler:innen und Partner:innen in Verbindung zu setzen, um Unterstützung zu erhalten und Erfahrungen auszutauschen. Bitte melde weiterhin alles, was gegen unseren Verhaltenskodex verstößt, oder Inhalte, die deiner Meinung nach entfernt werden sollten.

Re: Erinnerung für abgebrochenen Warenkorb/Checkout

Erinnerung für abgebrochenen Warenkorb/Checkout

Cinnea-Team
Tourist
8 0 0

Hallo Zusammen,

 

wir möchten es gerne so einrichten, dass unsere Kunden eine Benachrichtigung erhalten wenn diese unseren Shop mit noch vollem Warenkorb verlassen. Rechtlich ist es leider vorgeschrieben, dass die Kunden dem vorher zustimmen müssen. Dabei reicht es leider nicht, wenn das nur in der Datenschutzbestimmung steht. Dementsprechend haben wir uns gedacht es wäre doch praktisch, wenn uns Kunden ihre Einverständnis dafür geben, wenn sich diese am Anfang des Checkouts befinden. Dass die Kunden sozusagen direkt am Anfang ein Häkchen setzen können, um dafür zuzustimmen. 

 

Hat jemand eine Idee, wie man das umsetzen könnte? 

 

Beste Grüße

Torben

1 ANTWORT 1

Gabe
Shopify Staff (Retired)
19233 3006 4433

Hey Torben! @Cinnea-Team 

 

Es gibt hier manchmal Missverständnisse in dieser Sache denn ganz so einfach ist es aber nicht bei den sog. "serviceorientierten Kommunikationen" wie z. B. wenn ein Kunde einen Warenkorbabbruch macht und der Shopinhaber lediglich dem Kunden Hilfeleistung anbietet, ohne jegliches "Marketing intent". Gemäß § 7 Abs. 3 UWG dürfen E-Mails zu solche Zwecke ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung nur unter sehr spezifischen Bedingungen versendet werden, wie z. B. bei einer Hilfeleistung oder reinen serviceorientierten Zweck, wie bei einem Warenkorbabbruch.

 

Die Cart Recovery E-Mail gilt NICHT (immer) als "Marketing Kommunikation" irgendeiner Art sondern vielmehr als, was die DSGVO als "legitimate interest" einstuft, sprich, "berechtigtes Interesse" einer Hilfeleistung und ist somit nicht eigenständig als DSGVO Problem zu werten.

 

Wenn du Abbruch-E-Mails versendest, tritt ja auch die ePrivacy-Richtlinie in Kraft die sagt dass du E-Mails an Personen senden kannst, die ihre Bestellung aufgegeben haben, ohne dass diese zugestimmt haben, weil sie bereits an einer Geschäftsbeziehung mit deinem Unternehmen interessiert waren. Derjenige hat ja die personenbezogenen Angaben wie E-Mail (die ja zur korrekten Ausführung der Bestellung nicht unbedingt notwendig ist) usw. bereits in die Checkout Form eingetragen.

 

Hoffe das hilft dir weiter - lass wissen falls nicht! 😉

---
Habt ihr auch den Shop auf Ostern eingestellt das jetzt um die Ecke liegt? Warum nicht eine Ostereierjagd 🐣 in das Shop einbauen, um deinen Kunden etwas Gamification und Fun im Shop anzubieten? Gerne kann ich bei Interesse Tipps dazu geben!

Hast du weitere Fragen zum Shop? Gebe einfach ein Suchbegriff oben in der Suchleiste der Community Landingpage ein, denn das Thema haben wir sehr wahrscheinlich schon besprochen. Halte bitte Ausschau in deiner E-Mail auf Notifications zu Antworten auf deine Fragen in der Community.

Gabe | Social Care @ Shopify
 - War meine Antwort hilfreich? Klicke Like um es mich wissen zu lassen! 
 - Wurde deine Frage beantwortet? Markiere es als Akzeptierte Lösung 
 - Um mehr zu erfahren, besuche das Shopify Help Center oder den Shopify Blog