Liquid, JavaScript, Themes
Hallo,
Ich habe alle vorherigen Beiträge zu diesem Thema gelesen, allerdings habe ich eine Frage dazu. Reicht es wenn der Hinweis auf der Produktseite, im Warenkorb und auf der letzten Checkoutseite ( Überprüfung) zu sehen ist, oder muss dieser auch auf den Checkoutseiten ( Information/Versand/Zahlung) zu sehen sein. Weil wenn ich bei "Total" (Standard Theme Texte) den Hinweis hinzufüge, ist dieser nur auf der letztem Seite des Checkouts zu sehen.
Würde mich freuen wenn mir jemand sagen könnte ob der Hinweis an diesen Stellen reicht und wenn nicht wie ich den Hinweis auch auf den anderen Checkoutseiten einbauen kann.
Viele Grüße
Felix
@BigBobi ich bin kein Jurist, daher ist das jetzt nicht als eine Rechtsberatung zu sehen.
Wenn der Hinweis auf der letzten Checkout-Seite (Überprüfung der Betellung) zu finden ist und der Nutzer auf der dieser Seite auf den "Jetzt Bezahlen" oder "Jetzt Kaufen" Button klickt, sollte das m. E. in Ordnung gehen, da der Kunde vor Vertragsabschluss den Hinweis gesehen hat.
Wenn du Mitglied beim Händlerbund oder bei der IT Rechts-Kanzlei bist, kannst du dort auch einen Juristen fragen. Dann wärst du definitiv auf der sicheren Seite. Alternativ kannst du natürlich auch einen Anwalt dazu fragen.
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