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Neues Checkout - "AGBs akzeptieren" funktioniert nicht mehr

Gelöst

Neues Checkout - "AGBs akzeptieren" funktioniert nicht mehr

Homer-123
Tourist
7 0 2

Hallo,

 

seit der Umstellung auf das neue einseitige Checkout wird der folgende Text leider nicht mehr angezeigt:

"Ich erkläre mich mit den AGBs einverstanden und das Widerrufsrecht habe ich zur Kenntnis genommen."

 

Wie könnte man das denn am besten lösen?

Wenn es im neuen Checkout direkt nicht möglich sein sollte - evtl. kann man das unter dem Warenkorb anzeigen lassen sodass man nur nach Bestätigung zum Checkout gelangt?

 

Vielleicht hat jemand dieses Problem schon gelöst, würde mich sehr über Hilfe freuen!

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Ben310
Astronaut
1042 136 220

Erfolg.

Ok mach mal folgendes:

  1. Ein Produkt zum neuen 1-page Checkout führen.
  2. Vorkasse oder eine manuelle Zahlungsmethode wählen.
  3. Auf "Bestellung überprüfen" klicken.

Dann dürfte der Satz sich zeigen wie folgt abgebildet:

 

image.png

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

12 ANTWORTEN 12

Gabe
Shopify Staff (Retired)
19233 3006 4433

Hey @Homer-123 

 

Danke für die Angaben und hat dir diese Anleitung nicht helfen können, da der 1-Page Checkout eigentlich in dieser Hinsicht wie der alte funktionieren sollte? Dann haben wir auch einen langen Community Leitfaden zum Thema hier.

 

ABER

 

Wenn es trotzdem nicht funktioniert dann wirst du uns ein Ticket senden müssen, denn dieser Satz ist eine gesetzliche Vorgabe und du möchtest ja nicht einer Abmahnung ausgesetzt sein. Somit um dir dabei behilflich zu sein, hast du bereits ein Ticket bei unserem Support-Team geöffnet? Falls nicht, sende bitte eine E-Mail an unseren Support wie hier demonstriert von der E-Mail-Adresse, die du zur Anmeldung in deinem Shopify-Shop verwendest, und gib deine myshopify.com-URL da auch ein. Sobald die dein Konto authentifiziert haben, können sie dir weiterhelfen.

 

Ich habe jetzt auch einen kurzen Video erstellt der den Sachverhalt demonstriert denn du gerne mit im Ticket verlinken kannst und an unserer Support senden, so dass die den Sachverhalt schneller verstehen und bearbeiten können.

 

Hier ist der Video Link: https://screenshot.click/29-00-dl01s-4zh9e.mp4

 

---
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Homer-123
Tourist
7 0 2

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Die erste Anleitung habe ich schon versucht gehabt, wie in Deinem Video funktioniert das bei mir aber in dem einseitigen Checkout leider nicht mehr.

Das Video ist exakt wie bei mir auch, nur dass der Satz schon bei "Review notice html" eingetragen war.

Ich habe ein Support Ticket eröffnet.

Ben310
Astronaut
1042 136 220

@Homer-123 

 

Die Review Notice wird jetzt stattdessen im "Überprüfungsschritt" gezeigt:

 

image.png

Homer-123
Tourist
7 0 2

Bei mir leider nicht, hast du dafür irgendetwas geändert?

Ben310
Astronaut
1042 136 220

@Homer-123 

 

Bist du zum neuen 1-Page Checkout gewechselt?

 

image.png

Homer-123
Tourist
7 0 2

Ja ... genau das ist das Problem, davor wurde es angezeigt.

Ben310
Astronaut
1042 136 220

Zeig mal deinen Überprüfungsschritt und auch dieses Kaestchen wie es bei dir aussieht:

 

image.png

Homer-123
Tourist
7 0 2

Exakt wie im Video, bei mir war der Satz auch schon drin.

Bildschirmfoto 2023-09-29 um 12.45.21.png

Ben310
Astronaut
1042 136 220

Erfolg.

Ok mach mal folgendes:

  1. Ein Produkt zum neuen 1-page Checkout führen.
  2. Vorkasse oder eine manuelle Zahlungsmethode wählen.
  3. Auf "Bestellung überprüfen" klicken.

Dann dürfte der Satz sich zeigen wie folgt abgebildet:

 

image.png

Homer-123
Tourist
7 0 2

Du hast vollkommen Recht!

Im Überprüfungsschritt erscheint der Satz, auch bei Paypal ...

Aber muss man da nicht einen Haken davor setzen können, damit es in Deutschland rechtskonform ist?

 

Bildschirmfoto 2023-09-30 um 11.25.14.pngBildschirmfoto 2023-09-30 um 11.30.22.png

Ben310
Astronaut
1042 136 220

Das ist rechtskonform da der User diesen Satz zur Kenntnis nimmt und die Option hat in die AGB und Wid. zu klicken. Wurde vom Händlerbund und der IT Rechtskanzlei so ausgehandelt.

Eine Checkbox im Checkout geht nicht, abgesehen davon, dass es rein symbolisch wäre, denn das Ankreuzen wird ja nirgendswo im System oder auf dem Rechner gespeichert. Die notwendigen User Daten, wie Zeitstempel des Ankreuzen, Order ID, Customer ID, usw. können bei einer rechtlichen Beanstandung oder Streitigkeit ja nicht aufgerufen werden, die beweisen würden, dass die Checkbox angekreuzt wurde. Man kann aber dennoch sagen, dass die AGB und Wid. ganz easy im Überprüfungsschritt angeklickt werden können.

 
Homer-123
Tourist
7 0 2

Ok vielen Dank! 🙂 Sieht aus als hätte ich mir umsonst Sorgen gemacht!