Liquid, JavaScript, Themes
Hallo, ich bin gerade dabei meinen Onlineshop rechtssicher zu gestalten und bin über den Begriff "Auftragsverarbeitungsvertrag" gestoßen, kann mir dazu jemand mehr erklären? Ich Bedanke mich im Voraus. Mit Freundlichen Grüßen Michelle
@Michellealine20 folgende Information habe ich von Datenschutz-Experte.de entnommen:
Der Auftragsverarbeitungsvertrag (früher Auftragsdatenverarbeitungsvertrag, ADV-Vertrag) ist ein Vertrag, der geschlossen werden muss, wenn Daten durch einen anderen Anbieter verarbeitet werden.
Vereinfacht gesagt: Sobald ein externer Dienstleister Daten Ihres Unternehmens einsehen oder auch verarbeiten kann, muss eine vertragliche Absicherung für diese Daten getroffen werden
Das heißt, wenn du mit irgendjemandem arbeitest, der Daten von dir (z. B. Kundendaten) verarbeitet, speichert oder einsehen kann, sollte ein AV-Vertrag vorliegen. Bei vielen Plattformen erfolgt das automatisch mit dem Vertragsschluss. Wenn du mit Dienstleistern arbeitest, kannst du entweder einen AV-Vertrag vorgeben oder den von den Freelancern/Agenturen verwenden.
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