Liquid, JavaScript, Themes
Hi Gabe (oder andere aus der Community),
man ist ja nach Deutschem Recht verpflichtet, den (Kauf-)Vertrag für die Kunden online zur Verfügung zu stellen. Geschieht das bei Shopify automatisch mit der Übersendung der automatischen Bestellbestätigung? Oder muss man das irgendwie anders handhaben?
Danke und viele Grüße,
Timo
Gelöst! Zur Lösung
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Hey Timo! @TimoSan
Ja, Shopify schickt eine Bestellbestätigung an jeden Kunden beim Abschluss des Kaufs im Checkout, der auch die Widerrufsbelehrung und AGB im Anhang hat als PDFs wenn du alle Kästchen im Einstellungsbereich "Rechtliches" ausgefüllt hast. Diese Bestellbestätigung wurde zusammen mit dem Händlerbund ausgearbeitet und diese kannst du im Bereich "Benachrichtigungen" bearbeiten. Siehe mehr dazu hier.
Das kannst du auch gerne testen:
Testbestellungen sind ein wichtiges Tool, um die sog. "Checkout Friction" zu testen um somit die User Experience (UX) aller Besucher besser testen zu können.
Man kann 3 Arten von Testbestellungen verwenden, um solche Szenarien zu testen:
1) Eine emulierte volle Bestellung mit der eigenen Kreditkarte und Shopify Payments/Sofort/Paypal (diese hast du bereits verwendet).
2) Eine Bestellung im Testmodus.
3) Eine Bestellung mit der "Bogus Gateway". Dafür muss man kurzfristig Shopify Payments deaktivieren.
VG,
Gabe
Gabe | Social Care @ Shopify
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Erfolg.
Hey Tim! @TimoSan
Hmmm, mit "Vertragstext" bin ich überfragt. Soweit ich weiss sagt der Händlerbund, dass die Widerrufsbelehrung und die AGB erforderlich sind. Von einem Vertragstext habe ich noch nicht gehört leider. Wird da vielleicht der AV Vertrag (Auftragsverarbeitung a.k.a "Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA)") gemeint? Siehe dazu unsere Hilfeseite hier. Falls ich da komplett falsch liege, denke ich trotzdem. dass du mit der derzeitigen Einrichtung komplett rechtskonform bist.
VG,
Gabe
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Hey Timo! @TimoSan
Ja, Shopify schickt eine Bestellbestätigung an jeden Kunden beim Abschluss des Kaufs im Checkout, der auch die Widerrufsbelehrung und AGB im Anhang hat als PDFs wenn du alle Kästchen im Einstellungsbereich "Rechtliches" ausgefüllt hast. Diese Bestellbestätigung wurde zusammen mit dem Händlerbund ausgearbeitet und diese kannst du im Bereich "Benachrichtigungen" bearbeiten. Siehe mehr dazu hier.
Das kannst du auch gerne testen:
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Man kann 3 Arten von Testbestellungen verwenden, um solche Szenarien zu testen:
1) Eine emulierte volle Bestellung mit der eigenen Kreditkarte und Shopify Payments/Sofort/Paypal (diese hast du bereits verwendet).
2) Eine Bestellung im Testmodus.
3) Eine Bestellung mit der "Bogus Gateway". Dafür muss man kurzfristig Shopify Payments deaktivieren.
VG,
Gabe
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Hi @Gabe ,
Du hast eine super Antwortzeit, dafür schon mal vielen Dank! 🙂
Die Antwort ist auch wieder sehr hilfreich, ich muss nur noch mal nachhaken, weil wir in der Vergangenheit mit dieser kritischen Stelle schon mal ein Problem hatten (in einem früheren Shop, abseits von Shopify).
Wir haben uns von einer Rechtskanzlei extra für Shopify AGB erstellen lassen, die diesen Punkt beinhalten: "Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt."
Ist der hier zitierte "Vertragstext" quasi enthalten in der Bestellungsbestätigung (inkl. der Widerrufsbelehrung und den AGB)? Die Rechtstexte habe ich natürlich alle bei Shopify hinterlegt, ich werde das Häkchen freischalten und auch die Links an die Bestätigungsmail anhängen, es geht mir eigentlich nur um das Inhaltliche und ob wir dem Kunden das übersenden ("Vertragstext"), was wir in den AGB zusichern.
Danke für eine letzte Anwort dazu,
viele Grüße,
Timo
Erfolg.
Hey Tim! @TimoSan
Hmmm, mit "Vertragstext" bin ich überfragt. Soweit ich weiss sagt der Händlerbund, dass die Widerrufsbelehrung und die AGB erforderlich sind. Von einem Vertragstext habe ich noch nicht gehört leider. Wird da vielleicht der AV Vertrag (Auftragsverarbeitung a.k.a "Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA)") gemeint? Siehe dazu unsere Hilfeseite hier. Falls ich da komplett falsch liege, denke ich trotzdem. dass du mit der derzeitigen Einrichtung komplett rechtskonform bist.
VG,
Gabe
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Okay, Gabe, danke!
Dann nehme ich das erstmal so mit und hoffe, dass das alles soweit korrekt und einfach nur durchs Juristendeutsch nicht ganz leicht verständlich ist.
Viele Grüße,
Tim
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