Hey Daniel!
AGB Ankreuzfeld
An erster Stelle kann man ein Ankreuzfeld zum Warenkorb hinzufügen den man ankreuzen muss, um zum Checkout zu gelangen. Siehe weitere Tipps dazu hier in dieser Anleitung und dem sog. Review Notice hier.
Diese Option gibt es aber nicht für das Checkout, und wird auch NICHT vom Händlerbund und der IT Rechtskanzlei als unbedingt rechtlich erforderlich eingestuft. Es steht z. B. in keinem Gesetz, dass Kunden den AGBs „aktiv“ zustimmen müssen durch das Setzen eines Häkchens (was sowieso nirgendwo gespeichert wird, denn man müsste hierfür eine Datenbank anbinden). Viel wichtiger ist, dass die AGB und Widerrufsbelehrung ausreichend im Shop und im Checkout Überprüfungsschritt verlinkt werden.
Auszug:
„Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist eine ausdrückliche Bestätigung der Geltung der AGB durch den Kunden, etwa durch das Setzen eines Häkchens in einer Checkbox im Zusammenhang mit gängigen Formulierungen wie „Hiermit bestätige ich, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und erkläre mich mit deren Geltung einverstanden“ oder vergleichbaren Formulierungen im elektronischen Bestellprozess nicht Voraussetzung für deren wirksame Einbeziehung in den Vertrag. Werden die AGB unter Berücksichtigung der oben dargestellten Grundsätze im Online-Shop vorgehalten, werden diese auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Kunde deren Kenntnisnahme nicht ausdrücklich bestätigt. Der Kunde muss die AGB noch nicht einmal zur Kenntnis nehmen, damit diese Vertragsbestandteil werden. Denn das Gesetz verlangt nur die Möglichkeit der Kenntnisnahme in zumutbarer Weise.“