Lieber Ben,
völlig unabhängig davon, on hier ein Angemessenheitsbeschluss für Kanada vorliegt oder BCR vorhanden sein sollten, entbindet das leider nicht von der Pflicht, einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Shopify abzuschließen, auch dann nicht, wenn Shopify Daten in Europa hosten sollte. Und das scheitert nicht nur daran, dass auf der Website noch nicht einmal ein gesetzlich vorgeschriebenes Impressum zu finden ist. Auch wenn es zwischen den Tochtergesellschaften und der Muttergesellschaft oder zwischen Shopify und anderen Subunternehmen SCCs geben sollte, so bin ich als Händler dennoch verpflichtet mit Shopify Kanada einen Datenschutzvertrag auf Basis der SCCs abzuschließen, was definitiv nicht möglich ist. Und das Addendum auf der Website ist ein Witz.
Ich habe mittlerweile mehrere Shopify-Shops gescannt und da wandern Daten reichlich nach Kanada und die USA, ohne dass ich die Chance hätte, dies über einen Consentmanager zu blocken, wenn keine Einverständnisserklärung vorliegt.
Ich kann aus Datenschutzgründen nur jedem von Shopify abraten und sich auf deutsche oder europäische Anbieter zu konzentrieren.
Wir haben hier leider das gleiche Problem wie mit Google, Microsoft und Amazon auch, da die Unternehmen im amerikanischen Kontinent leider nur sehr selten bereit sind, Datenschutzverträge nach EU-Recht anzubieten oder zu akzeptieren.