Ausgeführte, archivierte und versendete Bestellungen stornieren und duplizieren

Hallo zusammen,

wie kann ich am schnellsten folgendes Problem lösen:

Am Anfang des Jahren habe wir viele Bestellungen innerhalb der EU ausgeführt und versendet. Nach einiger Zeit ist es uns aufgefallen, dass nicht die deutsche MwSt. sondern die vom jeweiligen Land, in welches wir versendet habe, auf der Rechnung stand.

Jetzt wollten wir gerne das Ganze glattziehen.

So wie ich es verstanden habe, kann eine Rechnung mit ausgeführten Bestellungen nicht mehr geändert werden.

Meine Idee ist es die Bestellungen zu stornieren und mit der richtigen MwSt. zu duplizieren.

Jetzt ist es aber so, dass ich keine Bestellungen stornieren kann. Unter “Weiter Aktionen” kann ich nur Archivierung aufheben und wieder archivieren.

Wie gehe ich am besten vor?

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!

Hey @dngtools

Danke für die Angaben und das Problem, das du beschreibst, ist bedauerlich, es betrifft aber Steuerregelungen und kann rechtliche sowie buchhalterische Auswirkungen haben. Es ist ratsam, vor dem Ergreifen von Maßnahmen einen Steuerberater oder Buchhalter zu konsultieren.

Im grossen und ganzen ist es so, dass wenn dein Geschäft in der EU ist, bist du verpflichtet, Umsatzsteuer (USt) auf Verkäufe in der EU zu erheben wenn dein Shop den Schwellenwert für alle Verkäufe in der EU >€10k überschreitet. Man registriert sich also im Shop in den Steuereinstellungen mit dem One-Stop-Shop (OSS) dass deine Steuer für dich dann verwaltet. Hier mein eigenes Testshop:

  • Nach einiger Zeit ist es uns aufgefallen, dass nicht die deutsche MwSt. sondern die vom jeweiligen Land, in welches wir versendet habe, auf der Rechnung stand.

Ich bin kein Steuerberater aber eigentlich scheint das das korrekte Verhalten zu sein was du beschreibst denn der Steuersatz vom jeweiligen Ship-to Country innerhalb der EU muss erhoben werden, nicht die vom Ship-from Country wenn man Bestellungen im Shop hat, die einen Gesamtwert von €10k für den gesamten EU Raum pro Jahr überschreiten.

Seit Juli 2021 hat die Europäische Union die Mehrwertsteuer-Regelungen für grenzüberschreitende Online-Verkäufe innerhalb der EU geändert und mit der Einführung des OSS-Verfahrens können Unternehmen die MwSt. für alle EU-Länder über einen einzigen Mitgliedstaat erklären und abführen, ohne sich in jedem EU-Land einzeln registrieren zu müssen.

  • Bestimmungslandprinzip: Es wird jetzt das Bestimmungslandprinzip angewendet, das heißt, die MwSt. wird zu dem Satz des Landes berechnet, in das die Ware geliefert wird (Versand-an Land) und nicht nach dem Satz des Landes, aus dem die Ware versendet wird (Versand-von Land). Das bedeutet konkret: Wenn du als deutscher Online-Händler an einen französischen Kunden verkaufst, musst du den französischen MwSt.-Satz berechnen und abführen.
  • Kleinunternehmer Freigrenze von €10k: Es gibt jedoch eine Freigrenze von 10.000 € für kleine Online-Händler. Bis zu diesem Umsatzwert können sie die MwSt. nach den Regeln des Heimatlandes (Versand-von Land) abführen. Sobald der Umsatz diese Schwelle überschreitet, muss das Bestimmungslandprinzip angewendet werden.

Somit sind alle Bestellungen die ausgeführt und bezahlt sind, eigentlich nicht stornierbar. Sie können lediglich dupliziert werden mit einem Bestellentwurf.

Es wird, wie gesagt, dringend empfohlen, dass du bei der Umsetzung dieser Regelungen einen Steuerberater oder Experten für den internationalen Online-Handel beratest.


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