Bestellbestätigung: PDF mit AGB & Widerruf - Text wird nicht angezeigt

Topic summary

Problem: Shopify-Händler erhalten leere oder fehlerhafte PDFs bei Bestellbestätigungen, wenn AGB und Widerrufsbelehrung als Anhang versendet werden sollen. Die Rechtstexte sind in den Richtlinien korrekt hinterlegt (HTML-Format), werden aber in den generierten PDFs nicht angezeigt – stattdessen erscheinen nur leere Dokumente oder Liquid-Fehlermeldungen.

Betroffene Shops: Das Problem tritt unabhängig vom Anbieter der Rechtstexte auf (IT Recht Kanzlei, Trusted Shops etc.) und betrifft sowohl Test-Mails als auch echte Bestellungen.

Shopify-Status: Der Bug ist bekannt und wird von Entwicklern bearbeitet. Betroffene Händler werden gebeten, Support-Tickets einzureichen.

Workarounds (temporär):

  • Liquid-Filter ändern: Statt attach_as_pdf den Filter attach_as_text verwenden, um Texte direkt in der E-Mail anzuzeigen
  • PDF-Links einbinden: Rechtstexte als downloadbare Links (via CDN oder Digital Downloads App) in die E-Mail-Vorlage einfügen
  • Code-Positionierung (Lösung): Den PDF-Generierungscode in die richtige Tabellenzelle mit class="disclaimer__subtext" verschieben – dies hat bei mehreren Nutzern das Problem behoben

Rechtliche Überlegung: Diskussion über § 312f BGB – ob PDF-Anhänge ausreichen oder Texte direkt in der E-Mail stehen müssen. Links zu Rechtstexten werden als pragmatische Alternative diskutiert.

Aktueller Stand: Die Code-Positionierungs-Lösung funktioniert bei vielen Nutzern erfolgreich.

Summarized with AI on November 23. AI used: claude-sonnet-4-5-20250929.

Hey @MikaVX @ar06ny @PeterSchulz

Die Texte im Bereich “Richtlinien” in deinen Einstellungen sind das “Objekt” das vom Liquid Filter gezogen wird. Ob diese Texte von der IT Rechtskanzlei stammen oder nicht wird hier nicht viel Unterschied machen bzgl. darauf dass die pdfs leer sind. Siehe meinen Temporary Workaround oben bzgl. die PDFs als Links und den Text den du in die Bestellungs-Vorlage einfügen kannst.

Wir werden es auch in diesem Leitfaden melden sobald ein Hotpatch in das System geschleust wurde.

Das ist auch interessant was der Richter sagt denn in der Tat muss man einen pdf Reader installiert haben. PDFs können aber heutzutage auch mit dem Browser geöffnet werden entweder direkt vom Anhang in der E-Mail oder als Verlinkung. Somit wird der Browser (wie Google Chrome oder Firefox) zum PDF Reader. Daher sehe ich keine Probleme wenn man zwei Hyperlinks zu den PDFs in die Email Vorlage einbaut mit einem Hinweis.

Der Richter scheint aber zu erwarten, dass eine Order Confirmation E-Mail mit bis zu 20 Pages (beide Richtlinien- Texte innerhalb der E-Mail) an den Kunden gesendet wird was ja auch nicht eine besonders tolle UX ist.

@PeterSchulz Kannst du mal eine Testbestellung durchführen (siehe Anleitung oben)?

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