mein Anwalt teilte mir mit, dass die Checkoutseite die Option braucht, die Kunden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren zu lassen, da es sich um einen deutschen Shop handelt.
Die AGBs im Footer aufzulisten sei wohl nicht ausreichend.
Allerdings scheint es keine solche Option zu geben, um dieses Kontrollkästchen auf der Checkout-Seite aufzunehmen.
Da dies eine gesetzliche Vorgabe ist, ist das Starterpaket in Deutschland im Grunde unbrauchbar.
Diese Option gibt es aber nicht für das Checkout, und wird auch NICHT vom Händlerbund und der IT Rechtskanzlei als unbedingt rechtlich erforderlich eingestuft. Es steht z. B. in keinem Gesetz, dass Kunden den AGBs „aktiv“ zustimmen müssen durch das Setzen eines Häkchens. Wenn ein User das Feld ankreuzt, wird es ja sowieso nirgendwo gespeichert, denn dafür müsste man eine Datenbank anbinden die die Userdaten und PII speichert, wie z. B.
Name des User der das Feld angekreuzt hat.
Zeitstempel
Und auch andere PII wie Order ID und Userkontakdaten.
Viel wichtiger ist, dass die AGB und Widerrufsbelehrung ausreichend im Shop und im Checkout Überprüfungsschritt verlinkt werden.
Auszug:
„Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist eine ausdrückliche Bestätigung der Geltung der AGB durch den Kunden, etwa durch das Setzen eines Häkchens in einer Checkbox im Zusammenhang mit gängigen Formulierungen wie „Hiermit bestätige ich, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und erkläre mich mit deren Geltung einverstanden“ oder vergleichbaren Formulierungen im elektronischen Bestellprozess nicht Voraussetzung für deren wirksame Einbeziehung in den Vertrag. Werden die AGB unter Berücksichtigung der oben dargestellten Grundsätze im Online-Shop vorgehalten, werden diese auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Kunde deren Kenntnisnahme nicht ausdrücklich bestätigt. Der Kunde muss die AGB noch nicht einmal zur Kenntnis nehmen, damit diese Vertragsbestandteil werden. Denn das Gesetz verlangt nur die Möglichkeit der Kenntnisnahme in zumutbarer Weise.“
Einfach bisschen lockerer Werden. Das ist mein Vorschlag.
Nehmen wir an, dass du jede Regelung umsetzen möchtest, bist du bei Shopify falsch. Selbst bei anderen Shopsystemen wird es mehr oder weniger spannend, wie du alles umsetzen magst.
Das Ankreuzfeld kannst du technisch nur in die Cart legen. Bei Shopify Plus kannst du dies in den Checkout setzen. Sofern du solch ein Feld möchtest. Dies wäre bei digitalen Waren der Fall, wenn bereits vor dem Widerrufsrecht mit der Ausführung begonnen werden soll. Ansonsten könntest du Konzerne von A bis Z abmahnen.
Je nach Anwalt kann das unterschiedlich aufgefasst werden. Doch hier ist die breite Masse schon einig: Ein Hinweis an geeigneter Stelle reicht. Der darf aber nicht im Kleingedruckten, sondern muss lesbar erkennbar sein.
In dem Fall gehe ich davon aus, dass eine hinreichende Verlinkung der AGB auf meiner Website, Beispielweise nahe des “Bestellen” Buttons
sowie die Verlinkung im Footer des nachfolgenden Checkout Prozesses ausreichend sind?
Da wir lediglich “Buy-Buttons” und eine Custom Website ohne Warenkorb Widget verwenden, sondern direkt auf den Checkout leiten, kann ich diesen Link zumindest auf der Website flexibel platzieren.