Hey Sandra @Sandra_N
Ich sehe du willst natürlich MwSt. auf die Gutscheine erheben und dieses wichtige Thema werde ich jetzt hier eingehen sowie mich auf einer Lösungssuche für dein Shop begeben. Verzeihung auch wegen der Länge unten da dies ein ausführliches Thema ist, dass auch ausführlich eingegangen werden muss : )
Siehe bitte zuerst unseren ausführlichen Forum Beitrag (auf EN) zu diesem Thema hier.
Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass die Besteuerung von Gutscheinen ein Problem darstellen kann. Wann muss der Gutschein besteuert werden? Beim Kauf im Checkout oder bei der Geschenk-Einlösung des Empfängers? Im Grunde ist der Steuerberater der beste Ansprechpartner in diesem Fall. Wird der Gutschein erst bei der Einlösung des Kundens mit 19% MwSt. versteuert? Wie sieht es aus, wenn man nur Produkte mit 19% MwSt. anbietet? Wie verhält es sich beim Verkauf von Produkten mit 7% MwSt.? Welchen Namen hat der Gutschein standardmäßig? Wie unterscheidet er sich von einem Rabattcode? Und wird er genau so eingelöst wie ein Rabattcode?
Da die Gutscheine. über übliche Bestellungen gekauft werden, werden sie ganz normal an eine externe WaWi übermittelt wie andere Bestellungen auch. Lass auch ggf. wissen falls du eine WaWi verwendest und dieses Thema wichtig ist Sandra. Gutscheine und Rabattcodes werden auch im gleichen Kästchen im Checkout vom Kunden eingelöst und man kann sie sogar kombinieren (einfach eins nach dem anderen im Kästchen einlösen um den Bruttopreis zu reduzieren).
Good News, Sandra: Die Gutscheine kannst du auch gerne etwas umgestalten so wie du sie gerne hättest. Dafür habe ich hier eine Anleitung aus unserer Community wo man den Gutschein umgestalten kann. Mit einer unserer Digital downloads Apps (wie Sendowl oder Sky Pilot) kann man auch die Gutscheine als tolle pdf Downloads den Kunden anbieten, wenn man die nicht nur über eine E-Mail versenden will.
Die Steuer und Gutscheine
In der EU gibt es hauptsächlich zwei Arten von Geschenkkarten, steuerpflichtige Einzweckgutscheine (SPV) und nicht-steuerpflichtige Mehrzweckgutscheine (MPV) - Shopify besteuert derzeit keine Geschenkkarten. Ab dem 1. Januar 2019 - hat die EU auch ihre Regeln für die Anwendung der Mehrwertsteuer auf Gutscheine harmonisiert.
Das Problem in Shopify ist, dass Gutscheine vom System als eine Art Währung verhandelt werden, und somit sollte der Kauf eines Gutscheins keine Steuern logischerweise erheben. Wir wissen aber dass es jetzt ein neues EU-Gesetz gibt, das 2019 in Kraft tratt, und wir haben das schon länger an unsere Entwickler weitergeleitet.
Das Problem besteht dann, wenn man Produkte mit der regulären 19% MwSt. im Shop anbietet. Bei Produkten mit einer 7% MwSt. ist das anscheinend etwas anders. Hat man aber nur einen Steuersatz ist der Gutscheinkauf steuerpflichtig.
Die Situation ist aber nicht ganz eindeutig. Eigentlich muss man (Wert-)Gutscheine nicht besteuern, nach deutschem Recht. Erst bei der Einlösung durch den Kunden, durch den Kauf eines 7% bzw. 19% Produkts (oder ggf. der gar nicht Einlösung und Verjährung) muss der Gutschein entsprechend versteuert werden. Wir raten hier dazu eine genaue Buchführung über die ausgestellten Wertgutscheine zu führen, um Problemen vorzubeugen.
Der/Die Steuerberater/in werden sich da aber klar äußern können. Hat man keine Produkte die mit 7% besteuert sind, unterliegt man dem klassischen Einzweckgutschein, so dass klar sein muss, wie der Gutschein am Ende abgerechnet werden soll. Somit fällt die Umsatzsteuer direkt beim Kauf des Gutscheins an. Hat man zusätzlich Produkte mit einer 7% MwSt., wäre dem nicht so und der oben genannte Fall der Einlösung des Gutscheins würde dann gelten. Allerdings raten wir dazu, mit einem Steuerberater diesbzgl. zu sprechen.
Man kann auch Mehrzweckgutscheine ausgeben. Eine nicht unerhebliche Anzahl wird, aus Erfahrung, nie eingelöst werden. Wenn man nun aber keine Produkte zu 7% im Shop anbietet, greift diese Kategorisierung aber nicht und die Besteuerung wird zu einem Problem und v. a. die Steuerberatung wird angeben, dass das so nicht funktioniert.
Also, nach Shopify zu gehen: wenn deine Kunden für eine Bestellung mit einem Geschenk Gutschein bezahlen, werden denen die Steuern für diese Bestellung in Rechnung gestellt. Wenn du Steuern auf den Geschenkgutschein selbst erhebst, würde dir die Steuer zweimal für dieselbe Transaktion berechnet werden. Daher erlaubt das System das derzeit nicht. Der derzeitige Workaround wäre die Gutscheine als Standardprodukte zu erstellen. Oder eine Kategorie für die Gutscheine erstellen und eine Steuerüberschreibung auf diese Kategorie hinzufügen:
Bitte habe dafür Verständnis das Deutschland ein winziges Bruchteil der gesamten Shopify Kundschaft darstellt (die restlichen globalen Regionen fordern alle diese Steuer auf Gutscheine derzeit nicht) und das unsere Entwickler so schnell wie möglich sich an dieses Problem ran machen werden, hoffentlich noch in 2020.
Das Thema Gutscheine beschäftigt uns schon länger, aber es scheint auch dass man (Wert)gutscheine nicht besteuern muss nach deutschem Recht. Erst bei der Einlösung durch den Kunden durch den Kauf eines 7% bzw. 19% Produkts (oder ggf. der gar nicht Einlösung und Verjährung) muss der Gutschein entsprechend versteuert werden. Die Lösung hier wäre eine genaue Buchführung über die ausgestellten Wertgutscheine. Der Gutschein wird erst bei Einlösung mit 19% versteuert, jedenfalls dann wenn man nur 19% Artikel im Shop habt.
Hat man z. B. keine Produkte die mit 7% besteuert sind, unterliegt man dem klassischen Einzweckgutschein, sodass klar ist wie der Gutschein am Ende abgerechnet werden wird, auch steuerlich. Somit fällt die Umsatzsteuer direkt beim Kauf des Gutscheins an. Hättest du zusätzlich Produkte zu 7% wäre dem aber nicht so. Allerdings verlasse ich mich da rein auf die Angaben der online Literatur haha ![]()
Wie wärs wenn du einfach ein Produkt mit 7% anbietest, wie ein Branchenbericht, e-book, oder gar Buch? - Der Literatur nach müsste es ja eigentlich egal sein ob du auch wirklich Umsatz damit machst. Wie sieht das denn aus, wenn man das ganze wirklich selbst löst und sagt, man legt ein digitales Produkt an und versendet beim Kauf einen selbsterstellten/selbstgestalteten “Gutschein” mit generierten Rabattcode an den Kunden? Würde das einen Unterschied machen? Wenn man damit Gutscheine anfertigen würde, die für den gesamten Bestand des Shops gelten, dann müsste das doch eigentlich in Ordnung sein? Nur bei jedem verkauften Gutschein müsste man diesen manuell anlegen wie es aussieht.
VG,
