Opt-In Box für Digitale Produkte - Erlöschen des Widerrufsrechts

Aber wenn ein Experte das doch mit dem Code ins Theme implementiert, wie in diesem Link/Tutorial gezeigt, dann steht dort doch nur eine Opt-In-Box, ohne irgendwelche Konsequenzen oder?
Diese Opt-In-Box ist ja nur sinnvoll wenn ich auch eine Historie darüber erhalte, dass mein Kunde dem tatsächlich zugestimmt hat also bräuchte ich das bei den Order-Details.

Das Tutorial wirkt jetzt nicht so, als würde man automatisch damit auch die Order-Details anpassen, oder?

Bei mir kann ich die Historie bei der Bestellung unter “Weitere Details” sehen inkl. Datum, Uhrzeit & Zeitzone.

@Bine007 @LucyStitch

Da hast du komplett recht und der Entwickler könnte das so programmieren dass ein POST Befehl übers API die Daten des Kunden (der die Checkbox ankreuzt) ggf. an eine externe Ressource sendet, wie eine Google Drive Tabelle o.ä., wo die Daten dann gespeichert werden. Gespeicherte Daten müssen die Kunden Angaben sein und der Zeitstempel und ggf. die Inhalte des Warenkorbs, also ist das Ganze gar nicht so einfach.

Wie Sabine aber sagt, scheint das die App ganz bequem zu machen.

Ich habe mit den Entwicklern der ROAR App in Kontakt gestanden, die Kommunikation war aber schwierig.
Es hieß, dass die App wohl so funktioniert und deshalb geht es nicht ohne Google Font. Ich hatte auch angemerkt, dass die App ja dennoch auf meine Shopify Font zugreift, der Umweg über Google Font also gar nicht sinnvoll ist, aber darauf ging niemand ein. Die App-Entwickler klangen nicht sehr interessiert mir zu helfen, wenn ich ehrlich bin.
Vielleicht kannst du/Shopify mit den App-Entwicklern kommunizieren?

Gibt es eine Möglichkeit selber die Google Fonts daraus zu eliminieren?

Die ROAR app war gut, kostenfrei und wirkte seriös genug.

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→ kostenpflichtig und so wenig Bewertungen, das ist mir nicht sehr angenehm ehrlich gesagt. Es wird kurz erwähnt, dass man wohl sieht wer und wann zugestimmt hat, aber ich bekomme keine Idee davon, WIE ich diese Information erhalte und ob das umfangreich/rechtskonform genug ist.

Ich finde es ehrlich gesagt auch echt schade, dass es Shopify intern keine Möglichkeit gibt.

Die meisten Apps sind dann kostenpflichtig, aber eigentlich ist es ja eine basic-function, die ich selber nicht WILL, sondern die gesetzlich vorgeschrieben ist :confused:

Ist Shopify-intern irgendwas dazu geplant?

@Bine007 Das ist die App, die du nutzt oder?
https://apps.shopify.com/terms-and-conditions-checkbox?locale=de&search_id=95367745-d9a1-4584-af7b-ff49544da499&surface_detail=Terms+and+Conditions+Checkbox&surface_inter_position=1&surface_intra_position=1&surface_type=search

@LucyStitch sehe ich genau wie du. Ich finde den Verweis auf einen Entwickler bzw. auf eine App auch sehr schade. Wie du schon sagst ist es kein “nice to have” sondern eine gesetzliche Angelegenheit. Ich habe für viele Apps absolutes Verständnis und zahle auch gerne. ABER nicht für eine gesetzliche Sache. Darüber hinaus ist die genannte Lösung nicht 100% korrekt. Eigentlich müsste die Checkbox im letzten Step vor Kaufabschluss erscheinen. Hier hat Shopify die “Hoheit” - was ich auch gut erachte. ABER … :wink:

Kann ich auch verstehen, aber bitte nicht vergessen, dass Shopify eine globale SaaS Plattform ist, und kann nicht alle der einzelnen “regionalen” Wünsche 100% eingehen. Das Thema Google Fonts ist praktisch komplett auf Deutschland zu begrenzen und Support Daten zeigen, dass es dieses Problem in keiner anderen Jurisdiction gibt, egal ob innerhalb oder außerhalb der EU. Nicht einmal unsere Österreichischen Händler befassen sich so intensiv mit dem Problem wie wir innerhalb Deutschland. Und die IT Rechtskanzlei schreibt in einem ihrer neuesten Beiträge dass es (wie Tobi es bereits auf Twitter getweetet hat) sich um ein Missverständnis und/oder mangelndes technischem Know-how handelt bzgl. Google Fonts.

Da heißt es dazu:

Anders, als man meinen könnte, ist die IP-Übertragung durch die Webfonts-Komponente innerhalb von vielen Google Dienste wie reCAPTCHA (…) aber nicht eigenständig als datenschutzrechtliches Problem zu werten.> Bereits originär wird bei der Einbindung solcher Dienste nämlich die IP-Adresse des Nutzers erhoben und an Google übermittelt.> Im Falle dieser Dienste geschieht dies über Skripts. Die IP-Adresserhebung -und Übermittlung dient hier der Verifizierung der Quelle des Aufrufs und einer automatischen Entscheidung über weitere Legitimierungsanforderungen zur Abwehr automatisierter Seitenaufrufe und Distributed Denial of Service-Attacken. Insoweit ist die IP-Adressübermittlung an Google grundsätzlich über berechtigte Interessen an der Funktionalität der Website und an der Missbrauchsprävention gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gerechtfertigt.

Bei der Checkbox handelt es sich ebenfalls um ein Phänomen das auf Deutschland zu begrenzen sei. Dazu schreibt die IT Rechtskanzlei folgendes:

  • „Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist eine ausdrückliche Bestätigung durch den Kunden, etwa durch das Setzen eines Häkchens in einer Checkbox im Zusammenhang mit gängigen Formulierungen wie „Hiermit bestätige ich, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und erkläre mich mit deren Geltung einverstanden“ oder vergleichbaren Formulierungen im elektronischen Bestellprozess nicht Voraussetzung für deren wirksame Einbeziehung in den Vertrag. Werden die AGB unter Berücksichtigung der oben dargestellten Grundsätze im Online-Shop vorgehalten, werden diese auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Kunde deren Kenntnisnahme nicht ausdrücklich bestätigt. Der Kunde muss die AGB noch nicht einmal zur Kenntnis nehmen, damit diese Vertragsbestandteil werden. Denn das Gesetz verlangt nur die Möglichkeit der Kenntnisnahme in zumutbarer Weise.“

Nein, ich habe
ROAR: Terms and Conditions Box

installiert

Mein Anliegen bezieht sich nicht auf die Google Fonts. Diese Thematik ist für mich auch unverständlich - wir mussten dies in einem anderen Zusammenhang prüfen. Glücklicherweise alles gut für uns aber das Thema ist … .

Danke für den rechtlichen Hinweis. Zunächst ist es KEIN Phänomen für Deutschland. Denn es handelt sich um EU Recht. Aber darauf will ich nicht hinaus. Denn alle Anwälte sagen es wie von dir beschrieben. Wenn ich dann aber sage, ok dann beziehe ich mich auf diese Aussage. Dann kommt der Zusatz - vor Gericht bin ich in der Beweispflicht. Und genau da ist der Punkt - beweisen kann ich es nur wenn ich es dokumentiert habe, dass der Kunde AKTIV zugestimmt hat.

Korrekt - das Gesetzt besagt lediglich man muss mitteilen. Aber vor Gericht muss ich es als Händler beweisen und somit sind wir wieder beim Häkchen setzen und dokumentieren im Kundendatensatz. Ich weiss was es für eine SaaS Plattform bedeutet mit allen Anforderungen zurecht zu kommen. Habe selbst bereits SaaS Plattformen aufgebaut (nicht ganz so gross wie Shopify ;)).

Aber die Aussage es handelt sich um ein kleines, deutsches Phänomen ist leider in diesem Zusammenhang nicht korrekt. Es ist für alle Händler in Europa wichtig - sofern man sich vor Gericht beweisen muss. Deshalb schade dass es Shopify nicht als Kern im Bestellprozess und der rechtlichen eindeutigen Absicherung sieht.
Aber sollte ich vor Gericht mich beweisen müssen, dann habe ich ja jetzt die Dokumentation hier im Threat und die Aussage von Shopify :wink:

Vielen Dank für die Info mit den Google Fonts @gabeo , allerdings beziehst du dich im zweiten Absatz auf AGB, welche nicht das Widerrufsrecht sind, wovon hier aber gesprochen wird.

Da die IT-Rechtskanzlei bereits bekannt ist, hier ein Auszug bezgl. Frühzeitigem Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten.

[…]
Seit der Reform des Widerrufsrechts im Juni 2014 hat der Verbraucher grundsätzlich auch bei digitaler Ware ein Widerrufsrecht. Allerdings kann das Widerrufsrecht unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 5 BGB erlöschen, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher

ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und

seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert.

[…]

2. Aufklärung durch Opt-In-Box

Der Händler muss vom Verbraucher zwingend

die ausdrückliche Zustimmung einholen, dass er mit den Ausführungen des Vertrags (praktisch also mit der Datenübermittlung) vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen darf, und

die Bestätigung einholen, dass der Verbraucher mit der entsprechenden Ausführung des Vertrags auf das Widerrufsrecht verzichtet.

Die Beweislast liegt dabei beim Händler. Das bedeutet: Im Streitfall muss der Shop-Betreiber nachweisen, dass der Verbraucher tatsächlich seine Zustimmung zum Beginn des Vertrags und seine Bestätigung, bewusst auf das Widerrufsrecht zu verzichten, erteilt hat.

Im Speziellen Punkt III und III.2 https://www.it-recht-kanzlei.de/digitale-inhalte-widerruf.html

Danke dir für die Ergänzung der Texte von der Rechtskanzlei!
Genau das ist der springende Punkt! :slightly_smiling_face:

Und die Apps im Appstore bei Shopify lösen diese Problematik einfach nicht oder ziehen mir ein anderes Rechtsproblem in meinen Store (z.b. GoogleFonts) … das kann ja nicht die Lösung sein.
So viele Shopify-Kunden verkaufen auch über Shopify digitale Produkte und damit wirbt Shopify ja auch (rechtssicher digitale Produkte verkaufen - deshalb hab ich meinen Shop ja hier gebaut), daher muss es doch für diese rechtliche Vorgabe eine gescheite Lösung geben.

:disappointed_face:

Ich fühle mich da von Shopify wirklich ein wenig im Stich gelassen.

Lösungen wurden hier schon gepostet. Die ROAR App im Shop von @Bine007 loest das Problem ganz elegant und zieht keine Google Fonts.

Ich werde hierzu keine weiteren Kommentare abgeben und somit das Thema hier abschliessen.

@Gabe die ROAR App zieht aber Google Fonts in meinen Store!
Das haben mir die Entwickler von der App doch sogar bestätigt… Darüber hatten wir weiter oben schon gesprochen.
Man sieht es auch an dem Shop von @Bine007 - Dort sind die Google Fonts eingebunden, das kann man im code sehr schnell einsehen.

Also zu sagen, dass es hier schon genug Lösungen gibt ist einfach nicht korrekt. tut mir leid

@LucyStitch

Kannst du im Shop (siehe Link hier) bitte zeigen wo die Google Fonts gezogen werden, und wenn ja, dass diese direkt von der ROAR App stammen und nicht von einem anderen Element wie Google Pay?

VG,

Das würde mich jetzt auch interessieren, wo in meinem Shop Google Fonts geladen werden.

Wenn man die verschiedenen DSGVO Themen die hier im Laufe der letzten Jahre in der Community gepostet wurden, durchliest dann scheint es als ob viele nur FUD (fear, uncertainty, and doubt) verbreiten möchten. Es werden Dinge behauptet ohne viele Fachkenntnisse und Hintergrundwissen, basiert einzig und alleine auf dem was man “im Internet gelesen hat” und dann hofft man das niemand es Fact-checkt. Selbst die Behörden und die “Abmahner” (meist Privatpersonen die eine Anzeige einreichen ohne genaueres zu wissen) haben teilweise ein mangelndes Wissen was die genauen Regeln der DSGVO und der ePR (e-privacy regulation) betreffen, sowie genau wie Cookies unter der Haube funktionieren. Wenn man sich damit gut auskennt dann kann man weitgehend ohne FUD ein Shop betreiben.

VG,

@Gabe Ich bin auch kein Code-Leser Profi, aber genau wegen ROAR hatte ich mir diesen CodeAbschnitt und Problematik ja angeschaut, und genau diese Zeile mit ROAR diskutiert.

@Bine007 Google Font im Code hier:

Zeile 643 im Code. Das ist genau das Snippet von ROAR, das ich auch hatte.

ROAR Support, der mir die Nutzung von Google Font innerhalb der App bestätigt hat:

Ich würde mich gerne irren, das wäre für mich leichter :slightly_smiling_face:

@Gabe Klar, gibt es immer Irrglauben und niemand blickt 100%ig durch bei dem.
GoogleFonts ist grad ne Abmahnwelle, das ist bekannt und darüber berichten seriöse Quellen (IT-Rechtskanzlei) → Da stimm ich dir zu, das ist vllt was wischiwaschi und einfach grad “Trend”

ABER
Das mit dem Widerrufsrecht und dem Opt-In-Button ist aber keineswegs ein Halbwissen oder so, das ist ja ein bestätigtes klar definiertes Regelwerk, hier in diesem Thread schon verlinkt zu den entsprechenden Quellen.

Im Speziellen Punkt III und III.2 https://www.it-recht-kanzlei.de/digitale-inhalte-widerruf.html

Liebe Grüße und danke

Diesen Element habe ich auch durchgesucht und es ist kein Call eines Google Font für mich zu finden wie man hier sehen kann:

@Gabe
na also mehr als meine Screenshots dir einfügen, kann ich ja auch nicht machen.
Wenn ich mir den Seitenquelltext ausgeben lasse und auf Googleapis suche, kommen 3 Ergebnisse und das letzte Ergebnis ist eben in dem Code von ROAR, der auf deinem Screenshot auch sichtbar ist.
"…

message.font.split(":")[0];a=e.replace(/\+/g," "),o.includes(e)||(o.push(e),t("//fonts.googleapis.com/css?family="+i.message.font))}r.style.setProperty("--rale-font",a),r.style.setProperty

…"

  • die Bestätigung von dem Support von ROAR, auf die du auch gar nicht eingegangen bist…

Besser kann ich es dir aus der Entfernung auch nicht zeigen, denke ich. Guck dir den Abschnitt vllt nochmal genauer an?

@LucyStitch

Ich habe jetzt den gesamten Quellcode in einen Google Doc kopiert und diese Zeile ist trotzdem nicht auffindbar. In deiner Zeile wird außerdem kein Google Font Name ausgewiesen. Alle Google Fonts werden mit einem Fontname gekennzeichnet, wie “Roboto” oder ähnlich. In deiner Zeile steht bloß das folgende wo, wie gesagt, kein Fontname zu sehen ist:

family="+i.message.font