POS und Z-Bericht (täglicher Kassenabschlussbericht)

Topic summary

Ein Kunde benötigt tägliche Z-Berichte (Kassenabschlussberichte) für seinen Steuerberater, die rechtskonform und einfach zu erstellen sind. Die native Shopify POS-Lösung erfüllte lange Zeit nicht die deutschen gesetzlichen Anforderungen (GoBD, TSE, KassenSichV).

Gesetzliche Anforderungen an Z-Bons:

  • Fortlaufende, automatisch generierte Bonnummer
  • Datum/Uhrzeit der Erstellung
  • Name des Geschäfts/Kasseninhabers
  • Bruttoeinnahmen aufgeschlüsselt nach Umsatzsteuersätzen
  • Stornobuchungen, Entnahmen, Kasseneingriffe
  • Zahlungsarten (Bar, EC, Kreditkarte)
  • Nullstellungszähler

Entwicklung & Beta-Test:
Shopify führte ein Beta-Programm durch, um die Z-Bon-Funktionalität zu verbessern. Nach monatelanger Entwicklung wurden die Anforderungen schließlich umgesetzt.

Aktuelle Lösung:
Die rechtskonformen Z-Berichte sind nun für alle deutschen Shopify POS-Nutzer verfügbar. Voraussetzung: Installation der TSE-App (Bezahlung nicht erforderlich, nur Installation). Die Berichte enthalten jetzt:

  • Fortlaufende Nummerierung
  • Steueraufschlüsselung nach Steuersätzen
  • Alle gesetzlich erforderlichen Angaben

Verbleibende Herausforderungen:

  • Begrifflichkeiten in Shopify weichen vom deutschen Standard ab
  • Export-Funktion für Zeiträume (statt einzelner Tage) fehlt noch
  • Gelegentliche technische Probleme bei der Bon-Erstellung
  • Verwirrung über Netto-Berechnungen in den Berichten

Empfohlene Drittanbieter-Integrationen: Lexoffice, Billbee, Easybill für Buchhaltung und DATEV-Export; Flour, SumUp, iZettle für erweiterte Kassenfunktionen.

Summarized with AI on October 28. AI used: claude-sonnet-4-5-20250929.

Hallo @FerryHoetzel ,

bei offiziellen Belegen, die auch von der deutschen Finanzbehörde anerkannt werden sollen, wäre es super, wenn wir hier die gängigen - unabhängig von Shopify - verwendeten Sprachgebrauch hätten.

Es wird es für uns ansonsten wirklich schwierig dem Finanzbeamten zu erläutern, das Shopify auf offiziell zu verwendenen Dokumenten “Netto” anders definiert. Denke, dass das den Finanzbeamten herzlich egal sein dürfte, sondern sie auf den korrekten Sprachgebrauch - und auch die korrekte Berechnung des Nettobetrags (Brutto - Steuern = Netto, wobei hier drauf hingewiesen sein muss, dass Brutto nach Abzug von Discouts und Returns ist) abstellen werden. D.h. Bruttobetrag (das was der Kunde bezahlt hat), Nettobetrag (Bruttobetrag abzgl. MwSt).

Könntet ihr das Thema bitte bei Euch mitnehmen?

Viele Grüße & Danke!

Alex

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