HAben dir die Threads unten in den “Empfehlungen” weiterhelfen können? Das folgende bitte mit einem eingetragenen Steuerberater besprechen:
Und du versuchst den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % für Bücher zu erheben, bei Bestellungen außerhalb der EU, beispielsweise Schweiz, wo stattdessen 19% erhoben wird bzw. 19 % vom Preis abgezogen werden, was zu einem zu niedrigen Netto-Preis führt. HAt dir diese Anleitung nicht weiterhelfen können, und wenn nein, an genau welcher Stelle in der Anleitung hakt es? Und diese?
Eigentlich erhebt man für nicht-EU Länder keine MwSt. (0%) bzw. für die Schweiz wenn man unterhalb der jährlichen 100.000 CHF Lieferschwelle liegt (siehe alle Threads zum Thema hier in der Community).
- Der Warenverkauf von EU-Händlern an Kunden in nicht-EU Länder ist ja Einfuhr (der Empfang von Waren in ein Land oder eine Zollunion aus externem Land oder externer Zollunion) anstatt Erwerb (der Empfang von Waren aus einem EU-Mitgliedstaat in einem anderen EU-Mitgliedstaat).
- In diesem Fall werden die Umsatzsteuer und die Zollgebühren vom Importeur/Versanddienstleister abgeführt. Wenn du möchtest, kannst du deinem Kunden die Umsatzsteuer und die Zollgebühren zum Zeitpunkt des Verkaufs berechnen und diese Mittel dann dem Versanddienst oder Importeur über ein Versandetikett zur Verfügung stellen. Stelle dabei sicher, dass dein Versanddienstleister Delivered Duty Paid (DDP) unterstützt, wenn du erhebst.
- Alternativ kannst du die Bestellungen ohne Umsatzsteuer und Zollgebühren versenden. Dein Schweizer Kunde zahlt zum Zeitpunkt der Lieferung an der Tür die noch-zu-zahlenden Gebühren. Mehr über der Verwaltung der Umsatzsteuer und Zollgebühren.
Versanddienstleister erheben diese Gebühren entweder vom Verkäufer oder vom Käufer, je nachdem, welche Incoterms für die Lieferung angewendet werden. Versanddienstleister berechnen möglicherweise Makler- und Auszahlungsgebühren für ihre Leistungen.
Aus der Doku entnommen: https://help.shopify.com/de/manual/international/duties-and-import-taxes
Incoterms
Die Optionen zur Verwaltung von Zollgebühren und Importsteuern werden als “Internationale Handelsbedingungen” oder Incoterms bezeichnet. Incoterms legen fest, was deinem Kunden berechnet wird und wie dein Versanddienstleister die Zahlung der Zollgebühren und Importsteuern erhebt.
Im Folgenden findest du die beiden am häufigsten verwendeten Incoterms:
- Geliefert verzollt (DDP). Dieser Begriff gibt an, dass der Verkäufer die Verantwortung für alle Importkosten übernimmt, die möglicherweise bei Grenzüberschreitung für Waren zu zahlen sind, wie z. B. Zollgebühren, Importsteuern oder Makler- und Auszahlungsgebühren. Du kannst während des Checkout-Prozesses eine Zahlung für diese Gebühren erheben. Wenn der DDP-Incoterm verfügbar ist, bietet seine Verwendung den Kunden einen Gesamtpreis für das Produkt und hilft, Verzögerungen beim Versand zu vermeiden.
- Geliefert benannter Bestimmungsort (DAP), auch als Geliefert unverzollt (DDU) bezeichnet. Dieser Begriff gibt an, dass der Verkäufer nur für den Versand des Produkts verantwortlich ist und dass der Kunde dafür verantwortlich ist, bei der Zustellung die Importkosten an den Versanddienstleister zu zahlen, wie z. B. Zollgebühren, Importsteuern oder Makler- und Auszahlungsgebühren. Einige Versanddienstleister berechnen zusätzliche Gebühren für die Erhebung von Zollgebühren bei der Zustellung, wenn diese nicht vorab bezahlt wurden. Die Verwendung des DAP-Incoterms kann zu zusätzlichen Gebühren für den Kunden führen.
Um deinen Kunden zu helfen, zusätzliche Gebühren zu vermeiden, kannst du alle zutreffenden Zollgebühren und Importsteuern im Checkout berechnen. Dein Versanddienstleister stellt dir später Zollgebühren und Importsteuern in Rechnung, die du dann mit den Gebühren begleichen kannst, die du von deinen Kunden erhoben hast.
FAZIT
Als Händler in Deutschland muss man grundsätzlich keine Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) für Verkäufe in Nicht-EU-Länder wie die Schweiz berechnen. Die Lieferung ist nach § 4 Nr. 1a UStG als steuerfreie Ausfuhrlieferung anzusehen. Stattdessen zahlt der Kunde in der Schweiz beim Import die Schweizer Mehrwertsteuer und ggf. Zollgebühren.
- Shopify zieht standardmäßig die volle deutsche Mehrwertsteuer (19 %) ab, wenn ein Land nicht in den Steuerüberschreibungen korrekt definiert wurde. Wenn die Steuereinstellungen nicht explizit für Nicht-EU-Länder konfiguriert wurden, geht Shopify davon aus, dass eine Standardbesteuerung gelten soll.
- Es könnte sein, dass deine Einstellungen die Preise als “inklusive Steuern” anzeigt. Wenn Shopify dann die 7 % nicht explizit als steuerfreie Ausfuhr anerkennt, zieht es fälschlicherweise den vollen Satz von 19 % ab.
- Gehe zu Einstellungen → Steuern und Zollgebühren → Märkte → Schweiz aus und stelle sicher, dass dort ein Steuersatz von 0 % eingetragen ist.
- Probiere „Steuern basierend auf dem Standort des Kunden berechnen“ zu verwenden und wähle „Ich erhebe keine Steuern für dieses Land“, da die Einfuhrumsatzsteuer von den Schweizer Kunden selbst gezahlt wird.
- Falls deine Produktpreise „inklusive Mehrwertsteuer“ sind, könnte Shopify versuchen, die Steuer aus dem Preis herauszurechnen.