Hallo Dimitrij,
ich bin einer der Personen die @Nordalux deinen Beitrag geschickt hat.
Die Ausführungen aus der Mail vom Steuerberater entsprechen zwar dem Gesetz aber weder der gelebten noch erwarteten Realität von Prüfern.
Dies wird genau so gemacht wenn der Kunde etwas kauft und im NACHGANG ein Rabatt oder Gutschrift ausgestellt wird.
Es also zwei Sachverhalte sind.
Wenn der Sachverhalt in einer Bestellung auftritt (Kunde kauft und erhält Rabatt) dann erfasst man NUR die Summe am ende der Rechnung.
Bei deinem Beispiel 100€ Brutto.
Zusammenfassung der Vorgehensweise:
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Rechnungserstellung:
- Der volle Bruttobetrag des Artikels (z. B. 130 €) wird als Forderung gebucht.
- Umsatz (netto) und Umsatzsteuer werden basierend auf dem vollen Betrag ausgewiesen.
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Buchung des Zahlungseingangs:
- Der rabattierte Betrag (z. B. 91 €) wird auf das Bankkonto gebucht.
- Der gewährte Rabatt (z. B. 32,78 € netto) und die Umsatzsteuerkorrektur (z. B. 6,22 €) werden separat gebucht.
Diese Darstellung ist aus dem Lehrbuch entnommen wurden und entspricht nicht der Realität wie in einer Software gebucht wird.
Nehmen wir hier als Beispiel der Kunde kauft per Banküberweisung.
Schritt 1: Buchen der Rechnung mit Originalwert von 200€
Schritt 2: Korrekturbuchung da Rabatt von 100€
Schritt 3: Zahlungseingang auf der Bank von 100€ wird mit der Originalrechnung 200€ verknüpft und dann mit der Korrekturbuchung von 100€
Ergebnis ist das was er erreichen möchte.
Wenn man Streng nach Lehrbuch geht ist das der einzige Weg ABER wie soll das in der Realität abgebildet werden?
Soll ich jede Rechnung jetzt in Lexoffice oder in meinem Fall Agenda aufhebeln um den Originalwert einzubuchen um dann diese Buchung zu Duplizieren und eine Gegenbuchung auf sein Ersehntes Erlösschmälerungskonto zu buchen?
Nein den ich weiß im Schlimmstenfalls nicht mal das ein Rabatt erfasst wurde da ich in der Regel nur die DATEV Datei vom Mandanten bekomme und müsste dann JEDE Buchung mit der entsprechenden Rechnung Abgleich um rauszufinden wieviel Rabatt auf der Rechnung steht.
Dann reden wir bei einfachen Buchhaltungen im 10.000€ Umsatz Bereich im Monat von 100 Ausgangsrechnungen die ich alle Manuell kontrollieren muss + aufhebeln darf um sie dann zu Duplizieren.
Wenn das jemand freiwillig macht hat er zuviel Freizeit + will ganz bewusst abkassieren
Bei dem Vorgang reden wir dann von statt 1-1,5 Stunden Arbeit von etwa 10 Stunden im Monat.
**Begründung:**1. Transparenz:
- Der volle Verkaufspreis wird als Erlös erfasst, und die Rabattminderung wird separat dargestellt, um Einnahmen und Rabatte nachvollziehbar abzubilden.
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Steuerrechtliche Anforderungen:
- Die Umsatzsteuerkorrektur wird explizit ausgewiesen, was die korrekte Berechnung und Abführung der Steuer sicherstellt.
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Prüfbarkeit:
- Gutscheine und Rabatte sollen aufbewahrt werden, um bei einer Steuerprüfung nachweisen zu können, dass die Artikel rabattiert verkauft wurden.
Transparenz erreichst du durch die Aufbewahrung der Rechnung da hier alle Positionen einzeln aufgelistet sind.
Bei Punkt 2 weiß ich nicht mal was er möchte den wenn ich 200€ Umsatz - 100€ Rabatt habe habe ich genau 100€ auf die Umsatzsteuer abgeführt werden muss.
Das ist korrekt und stellt die Abführung der Steuer sicher.
Prüfbarkeit ist Lehrbuchaussage die im Onlinehandel so nicht umsetzbar ist das du keine Physischen Gutscheine oder Rabattcodes besitzt.
Die Prüfbarkeit ist wie folgt gegeben:
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in Shopify wird in der Bestellung genau aufgelistet was der Kunde gekauft hat
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Der Rabatt und auch der Code wird aufgelistet
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Der Endbruttobetrag liegt vor
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Es existiert eine Rechnung die zu dieser Bestellung passt und ebenso den Rabatt ausweist.
Solange du also folgendes machst
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Shopify nicht löschen sondern nur Pausierst
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Lexoffice nicht Löschst sondern nur Pausierst
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Alle relevanten Infos aus Shopify bei Beendigung des Shops extrahierst (Zahlungslisten als CSV, Shopify Rechnungen als PDF, Bestellungen als CSV)
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DATEV Export aus Lexoffice in der Variante 3 der Exportmöglichkeiten für DATEV Dateien
hast du die Nachprüfbarkeit gewährleistet.
Fazit:
Lexoffice stellt die Rechnung richtig aus.
Gerne kannst du dich bei Rückfragen direkt an mich wenden.
Entweder hier oder auch unter www.buchhaltung-jentzsch.de einen Kostenlosen Termin buchen wo wir uns dein “Problem” mal Live anschauen gerne im Nachgang dann auch zusammen mit dem Steuerberater den eventuell fehlt eine Info in deinem Beitrag der so erhellend ist das ich ihm zustimme (hust)
Grüße
Justus Jentzsch
Selbstständiger Buchhalter
Ps.:
Ich habe mich sowohl beim lesen des ersten Beitrags schlapp gelacht als auch bei seiner Erklärung in der Mail
Bitte nicht falsch verstehen ich will nicht an seiner Kompetenz zweifeln oder an seiner Erfahrung aber das was er möchte ist fernab der Realität.
Was er möchte kann man bei einem Multinationalen Unternehmen machen wie der Telekom, Bayer, Lanxess und co. die für die Rechnungssoftware mehr im Monat ausgeben als wir in 10 Jahren verdienen.
Da läuft die Rechnungsstellung auch vollkommen anders ab den dort kannst du auswählen wohin der Rabatt gehen soll und wie dieser in der Gewinn und Verlustrechnung / Einnahmenüberschussrechnung ausgewiesen werden darf.
Mir ist keine Software die für die Rechnungsstellung verwendet wird auf dem Markt bekannt die sein Vorgehen abbildet.
Nicht mal meine Buchhaltungslösung die ich verwende Agenda und auch DATEV was mein Steuerberater verwendet stellt das so dar wie er das möchte und wir reden hier von DEN Softwarelösungen für Steuerberater und Buchhalter aus den TOP 10.