Rechtliches

Topic summary

Ein Nutzer fragt nach der Bedeutung und Notwendigkeit eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) beim Aufbau eines rechtssicheren Onlineshops.

Erklärung des AVV:

  • Früher als Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (ADV-Vertrag) bekannt
  • Muss abgeschlossen werden, wenn externe Dienstleister Unternehmensdaten einsehen oder verarbeiten können
  • Gilt für alle Situationen, in denen Dritte Zugriff auf personenbezogene Daten (z.B. Kundendaten) haben

Praktische Umsetzung:

  • Bei vielen Plattformen erfolgt der Vertragsabschluss automatisch
  • Bei Zusammenarbeit mit Dienstleistern kann entweder ein vorgefertigter AVV-Vertrag verwendet oder von Agenturen/Freelancern bereitgestellt werden
  • Der Vertrag dient der rechtlichen Absicherung der Datenverarbeitung

Die Diskussion bleibt offen, da die Antwort unvollständig erscheint.

Summarized with AI on November 18. AI used: claude-sonnet-4-5-20250929.

Hallo, ich bin gerade dabei meinen Onlineshop rechtssicher zu gestalten und bin über den Begriff “Auftragsverarbeitungsvertrag” gestoßen, kann mir dazu jemand mehr erklären? Ich Bedanke mich im Voraus. Mit Freundlichen Grüßen Michelle

@Michellealine20 folgende Information habe ich von Datenschutz-Experte.de entnommen:

Der Auftragsverarbeitungsvertrag (früher Auftragsdatenverarbeitungsvertrag, ADV-Vertrag) ist ein Vertrag, der geschlossen werden muss, wenn Daten durch einen anderen Anbieter verarbeitet werden.

Vereinfacht gesagt: Sobald ein externer Dienstleister Daten Ihres Unternehmens einsehen oder auch verarbeiten kann, muss eine vertragliche Absicherung für diese Daten getroffen werden

Das heißt, wenn du mit irgendjemandem arbeitest, der Daten von dir (z. B. Kundendaten) verarbeitet, speichert oder einsehen kann, sollte ein AV-Vertrag vorliegen. Bei vielen Plattformen erfolgt das automatisch mit dem Vertragsschluss. Wenn du mit Dienstleistern arbeitest, kannst du entweder einen AV-Vertrag vorgeben oder den von den Freelancern/Agenturen verwenden.