Kleinunternehmer nach § 19 UStG erhalten Shopify-Rechnungen mit 0 % USt und Hinweis „Reverse-Charge“; unklar ist, ob dadurch Umsatzsteuervoranmeldungen nötig werden.
Ausgangslage: Im Shop wird keine USt ausgewiesen; eine USt-Id wurde bewusst nicht angegeben, um 0 %-Rechnungen zu vermeiden.
Position Shopify: „Reverse-Charge“-Rechnungen sind globale Vorlagen; EU-Händler müssen selbst beurteilen und ggf. Steuern abführen. Als Kleinunternehmer falle wahrscheinlich nichts an; Empfehlung: Steuerberater konsultieren.
Position Community: Auch Kleinunternehmer müssen bei Reverse-Charge die USt auf Eingangsleistungen selbst berechnen und per Umsatzsteuervoranmeldung melden; dafür eine USt-Id beantragen (kann trotz Kleinunternehmerstatus erfolgen), weiterhin keine USt auf Ausgangsrechnungen. Kritik: Ohne USt-Id solle Shopify nicht im Reverse-Charge-Verfahren abrechnen.
Aktion: Feedback an Shopify wurde weitergeleitet.
Aktueller Stand (2023): Nachfrage nach Updates; Shopify bittet um Details und verweist auf einen weiteren Beitrag. Keine abschließende Klärung, Thema bleibt offen.
Begriffe: Reverse-Charge = Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers; USt-Id = Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; Umsatzsteuervoranmeldung = regelmäßige Meldung der USt an das Finanzamt.
aktuell stehen wir gefühlt in einer Zwickmühle was die Kleinunternehmerregelung in Zusammenhang mit Shopify angeht.
Da wir Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG sind, weisen wir auf unseren Verkaufsrechnungen keine Umsatzsteuer aus, unser Shop ist dementsprechend eingestellt.
Das ist ja alles schön und gut, aber jetzt haben wir die Erste Rechnung von Shopify erhalten: 0% Umsatzsteuer - Reverse-Charge-Verfahren.
Sprich, um unserer Steuerschuld nachzugehen müssen wir als Kleinunternehmer aufgrund dieser Rechnung Umsatzsteuervoranmeldungen durchführen, oder nicht?
Wir haben mit absicht keine Umsatzsteuer-ID angegeben, damit wir von 0% Rechnungen befreit werden.
Es muss hier doch eine Lösung geben? Es kann doch nicht sein das Shopify die Seite Optimal für Kleinunternehmer einstellt, dann aber Rechnungen mit 0% aufgrund dem Reverse-Charge-Verfahren ausstellt.
Das kann durchaus verwirrend sein, und obwohl ich keine Steuerberater bin, kann ich gerne etwas hier helfen.
Die Shopify Rechnung wo “Reverse Charge” drin steht besteht aus einer Rechnungsvorlage die für alle Händler (Kanadische, US, UK usw.) abgesehen ist. Für EU und Deutsche Händler heißt es also das Shopify keine Steuern auf die Rechnung erhoben hat und man muss selber die anfallenden Steuern an die eigene Steuerbehörde abführen da wir einem Händler ja nicht sagen können, ob und wieviel Steuern er oder sie zahlen soll, oder nicht. Da du aber Kleinunternehmer bist, wirst du wahrscheinlich nichts unternehmen müssen da du ja unter der Steuerschwelle verkaufst.
Somit wäre aber dein Steuerberater der beste Ansprechpartner hier. Lass mich auch wissen, wenn du weitere Fragen hast zu deinem Shop und Business und gerne können wir weitere Themen hier besprechen → wie z. B. was du verkaufst und an was für ein Zielpublikum?
ich habe das gleiche Problem. Tatsächlich muss man in diesem Fall wohl auch als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung für die USt. aus diesen Eingangsrechnungen machen – was man ja eigentlich durch den Kleinunternehmerstatus vermeiden wollte. Dazu wird eine USt-Id benötigt, die man auch als Kleinunternehmer beantragen kann (diese dann auch im Impressum angeben). Sonst ändert sich aber nichts, d.h. man kann weiterhin auf den eigenen Rechnungen auf die Ausweisung der MwSt. verzichten. Ggf. einfach mal deinen Steuerberater fragen oder bei deinem Finanzamt direkt anrufen.
Feedback an Shopify: Ihr dürftet meines Wissens nach die Rechnung ohne Vorliegen einer USt-Id des Händlers überhaupt nicht nach dem Reverse-Charge Verfahren, also ohne Steuern ausstellen.