Shopify Privacy & Compliance-App, ab 6.3.24 gültiges neues „EU-Cookie-Gesetz“, Consent Mode V2

Topic summary

Hauptproblem: Shopifys Privacy & Compliance-App wurde zum 1.3.24 eingestellt. Katharina benötigt eine DSGVO-konforme Lösung bis 6.3.24 wegen der neuen EU-Richtlinie zur Nutzereinwilligung und Googles Consent Mode V2.

Technische Herausforderungen:

  • Shopifys neues Privacy Center zeigt laut consentmanager.net-Prüfung mehrere DSGVO-Verstöße
  • Fehlende “Nein”-Option im Consent Layer
  • Unzureichende Nennung von Drittanbietern
  • Google Analytics erkennt die Einwilligung nicht korrekt
  • Probleme mit GTM-Container-Konfiguration und Variablen
  • Unklare Verantwortung für DSGVO-Konformität zahlreicher Drittanbieter-Apps

Lösungsansätze von Gabe:

  • Verweis auf das neue Privacy Center
  • Empfehlung externer Experten (storeinspector.io)
  • Hinweis auf Cookie-Banner-Apps wie Beeclever
  • Vorschlag, Support-Ticket einzureichen

Finale Lösung (Katharina):
Nach intensiver Recherche musste sie den Shopify-Cookie-Banner deaktivieren und eine externe, EU-zertifizierte CMP-Lösung (mit Hosting in Deutschland und Protokollierung) implementieren. Erst danach zeigte Google Analytics grünes Licht für den Einwilligungsmodus.

Status: Tracking funktioniert wieder, aber Shopifys eigene Lösung erwies sich als nicht ausreichend rechtskonform für die neuen Anforderungen ab 6.3.24.

Summarized with AI on November 11. AI used: claude-sonnet-4-5-20250929.

@Katharina

Ist wie Gehirn-Chirurgie oder Rocket-Science :rocket: das ganze haha…kann ich voll verstehen Kathi! Hier noch eine App die das kann (steht in deren Doku).

Hast du mit den App Entwickler der Cookie Banner reden können? Die kennen sich damit super aus!

Aber mit unserem hauseigenen Banner (nicht den alten) bist du auch gut aufgehoben. Sende uns ruhig ein Ticket und der Support kann das mit unseren Entwickler klären.

  • Eigentlich stellt man sich einen “neuen” Cookie-Banner wesentlich umfangreicher mit den einzelnen Diensten (bspw. Google Analytics, Ads usw.) vor. Da verstehe ich gerade die Denke gar nicht…

Dies ist keine ausdrückliche Voraussetzung für die Zustimmung, aber manche interpretieren die Notwendigkeit eines “informed consent” so, dass sie jeden Verkäufer einschließt. Unsere Anwälte sind da anderer Meinung.

Was das ganze angeht, scheint es somit, als würden man sog. “vendor assessments” austauschen wollen. Diese sind nicht von neutralen Dritten und zielen darauf ab, Menschen dazu zu bringen, sich für ihren Dienst anzumelden. Sie können sich anmelden, wenn sie wollen, aber viele dieser Bewertungen sind nicht sehr präzise.

Ich denke wir können dieses Thema hier somit jetzt schließen denn vielmehr kann ich nicht mehr dazu ergänzen leider…

VG,