Steuerberechnungsfehler bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Topic summary

Ein deutscher Shopify-Händler meldet Probleme bei der Steuerberechnung für innergemeinschaftliche Lieferungen (igL).

Kernproblem:
Bei Bestellungen von EU-Firmenkunden mit gültiger Umsatzsteuer-ID wird der Auftrag fälschlicherweise mit dem Steuersatz des Lieferlandes (z.B. 20% für Österreich) statt mit dem deutschen Satz (19% bei 0€) erstellt. Laut EU-Recht müssen igL steuerfrei sein, aber mit dem Steuersatz des Ursprungslandes (Deutschland, 19%) ausgewiesen werden.

Diskussionsverlauf:

  • Die verwendete App “Tax Exempt Manager” validiert nur die USt-ID, hat aber keinen Einfluss auf Shopifys Steuerberechnung
  • Vorschläge umfassten: Überprüfung der OSS-Anmeldung, Steuereinstellungen in Shopify, Konsultation von Steuerexperten
  • Hinweise auf die 10.000€-Schwelle für OSS-Pflicht und Unterschiede zwischen Reverse-Charge und igL wurden diskutiert

Lösung:
Das Problem liegt letztlich bei der externen Warenwirtschaftssoftware des Händlers, die Bruttopreise als Berechnungsgrundlage verwendet und dadurch Differenzen erzeugt. Die Ursache wurde in der Warenwirtschaft identifiziert; der Händler wartet nun auf eine Lösung vom Hersteller.

Summarized with AI on November 16. AI used: claude-sonnet-4-5-20250929.

Hey @freelancegerman

Ja, die Informationen zeigen die Unterscheidung zwischen dem Reverse Charge Verfahren und innergemeinschaftlichen Lieferungen (igL), sprich, zwei verschiedene Mechanismen, die jeweils ihre eigenen rechtlichen Rahmenbedingungen haben.

Ich bin kein Steuerberater und ich möchte hier keine Falschinformationen angeben, aber soweit ich weiss bist du verpflichtet den MwSt. Satz des jeweiligen Landes zu erheben und auch in das Land abzuführen. Stichwort OSS Verfahren innerhalb der EU. Und nur bei innergemeinschaftlichen Lieferungen an B2B oder eben über 10.000€ - OSS. Steuersatz bleibt andernfalls im Land des Shops. Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist b2b ohne MwSt.

Bis 10.000 € Netto Umsatz pro jahr binnen allen EU Ländern an private Endkunden ohne UID darfst du deutsche MwSt. Ausweisen. Ab überschreitung der Netto Umsatzschwelle von 10.000€ muss man sich für das OSS anmelden oder aber auch optional eine UID im jeweiligen Land beantragen. Die Verpflichtung, den Satz des Ziellandes anzuwenden, besteht erst, wenn man die 10k überschreitet. Vorher ist das freiwillig.

Wenn du nach Österreich lieferst, dann sollte auf der Rechnung 20% MwSt. stehen, da du ja die 20% an das österreichische Finanzamt abliefern musst. Das gilt aber nur, sofern man einen Umsatz von >=10k mit Verkäufen ins EU-Ausland macht oder freiwillig unter der 10.000-Euro-Grenze am OSS teilnimmt. Das kannst du in den Shopify Märkte einstellen und unter Steuern der Schritt-für-Schritt-Anleitung folgen. Wenn du unter 10.000 € bleibst, gibt es bei den Einstellungen Steuer und darüber kannst du es einstellen. Dann ggf. bei jedem Land (EU) manuell die 19% eintragen.

Es wäre also ratsam, direkt mit einem qualifizierten Steuerberater in Kontakt zu treten, der.die Erfahrung mit innergemeinschaftlichen Lieferungen und spezifischen EU-Steuerbestimmungen hat. Da es sich um ein spezifisches gesetzliches Problem handelt, das du korrekt umsetzten musst, wäre es wahrscheinlich am sinnvollsten, eine App zu verwenden, die bei der Anpassung der Steuerberechnung innerhalb deiner spezifischen Shopify-Instanz helfen kann. Die meisten dieser Apps können das.

Vielleicht kann dir dieser Artikel auch helfen und wir haben mit Marco (@Pathway_team) einen Experten hier in der Community der sich in diesem Bereich gut auskennt.

In jedem Fall ist eine gründliche Untersuchung durch Fachleute mit direktem Zugang zu Shopify und Kenntnis des EU-Steuerrechts erforderlich, um sicherzustellen, dass Ihr Problem korrekt gelöst wird.