Trinkgeld Option von Shopify ist im deutschen Recht so nicht anwendbar?

Du sagst: “die Umsatzsteuer der Trinkgelder muss in den Kundenrechnungen aufgeführt werden”. Ich war sogar vorgestern in einem Restaurant und habe Trinkgeld hinterlassen. Auf der Quittung war die Umsatzsteuer wie gehabt aufgeführt - aber keine Umsatzsteuer für das Trinkgeld.

Und ganz genau, das Gesetz zu Trinkgelder in einem Online Shop ist noch nicht festgelegt. Technisch gesehen, kann das derzeit in einem Online Shop als “Spende/Donation” kategorisiert werden da Trinkgeld traditionell an einen Mitarbeiter einer Gaststätte (sprich, Tischbedienung) geht. Das ist in einem Online Shop ganz anders.

Unsere Rechtsabteilung kannst du, wie gesagt, gerne anschreiben: legal@shopify.com.

VG,