Nutzungsbedingungen verlinken

Hallo,

wenn meine Kundin in den Warenkorb geht und zur Kasse will, muss sie ein Häkchen bei “Ich akzeptiere die Nutzungsbedingungen” setzen.

Nun lässt sich da nichts verlinken. Ich habe im Check Out bei Prüfung der Bestellung vor Absendung der Bestellung einen Code angegeben und das funktioniert auch vor Absendung der Bestellung.

Ich erkläre mich mit den AGB und den Bedingungen des Widerrufsrecht einverstanden.

Nun bin ich aber der Meinung, dass die Links auch schon im Warenkorb sichtbar sein sollten, bevor das Häkchen gesetzt wird. Das ist aber nicht möglich, denn wenn ich den Code dort einsetze, dann wird mir der Code angezeigt im Front End.

Wie löse ich das Problem?

LG

Nina

Hey Nina! @Nina2020

Erstmals danke für die wichtige Frage! Das Thema Häkchen bei “Ich akzeptiere die Nutzungsbedingungen” setzen haben wir schon ausführlich in der Community besprochen und im grossen und ganzen ist das Gesetz nicht sehr klar bzgl einem Checkbox oder einem Häkchen bei “Ich akzeptiere die Nutzungsbedingungen” setzen. Man kann ein Ankreuzfeld zum Warenkorb hinzufügen den man ankreuzen muss, um zum Checkout zu gelangen (Siehe weitere Tipps dazu hier in unserer Anleitung).

Diese Option gibt es aber nicht für das Checkout, und wird auch NICHT vom Händlerbund als unbedingt rechtlich erforderlich eingestuft. Es steht z. B. in keinem Gesetz, dass Kunden den AGBs „aktiv“ zustimmen müssen durch das Setzen eines Häkchens (was sowieso nirgendwo gespeichert wird, denn man müsste hierfür eine Datenbank anbinden). Viel wichtiger ist, dass die AGB und Widerrufsbelehrung ausreichend im Shop und im Checkout Überprüfungsschritt verlinkt werden.

Auszug:

  • „Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist eine ausdrückliche Bestätigung der Geltung der AGB durch den Kunden, etwa durch das Setzen eines Häkchens in einer Checkbox im Zusammenhang mit gängigen Formulierungen wie „Hiermit bestätige ich, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und erkläre mich mit deren Geltung einverstanden“ oder vergleichbaren Formulierungen im elektronischen Bestellprozess nicht Voraussetzung für deren wirksame Einbeziehung in den Vertrag. Werden die AGB unter Berücksichtigung der oben dargestellten Grundsätze im Online-Shop vorgehalten, werden diese auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Kunde deren Kenntnisnahme nicht ausdrücklich bestätigt. Der Kunde muss die AGB noch nicht einmal zur Kenntnis nehmen, damit diese Vertragsbestandteil werden. Denn das Gesetz verlangt nur die Möglichkeit der Kenntnisnahme in zumutbarer Weise.“

Aber, wie gesagt, um dir eine schnelle Lösung dafür zu bieten ohne große Programmierungen und Kosten sind unsere Checkbox Apps der einfachste Weg (klicke einfach in die Demos der Apps hier).

Diese Apps erlauben dir einen Terms & Conditions Checkbox in den Klick Funnel des Kunden einzubauen (wie auf der Cart Page - das Checkout ist wie gesagt out-of-bounds) wo der Kunde die Checkbox anklickt um zu bestätigen, dass er/sie beispielsweise auf sein Widerrufsrecht verzichtet bei digitale Güter. Wo diese Zustimmungs-Daten aber gespeichert werden mit allen notwendigen Kundendaten (Name usw.) kann ich leider nicht sagen. Die App Entwickler können hier helfen.

Wenn dir aber die Apps nicht passen, dann kann ich euch gerne Experten empfehlen, die das für euch einbauen können. Halte bitte Ausschau in deiner E-Mail auf Notifications zu Antworten auf deine Fragen in der Community.

Lass auch wissen, wenn du weitere Fragen hast zum obigen Thema oder generell zu deinem Shop und Business und gerne können wir das hier weiter besprechen! :wink:

VG,

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Lieben Dank, ich werde mir das die Tage genauer angucken.

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