Ein Shopify-Nutzer möchte im Theme Impact Checkboxen für AGB und Widerrufsbelehrung im Warenkorb einbauen und sucht nach einer eleganten Lösung, da bisher zwei verschiedene Apps verwendet wurden.
Empfehlungen der Community:
Technische Umsetzung: Checkboxen sollten nicht per App, sondern durch Code-Anpassungen implementiert werden, da Apps im sensiblen Warenkorbbereich Probleme verursachen können. Je nach Theme sind individuelle Code-Anpassungen erforderlich.
Rechtliche Einordnung: Eine aktive Zustimmung per Checkbox ist rechtlich nicht zwingend erforderlich. Laut IT-Rechtskanzlei und Händlerbund reicht es aus, wenn AGB und Widerrufsbelehrung im Shop und während des Checkout-Prozesses ausreichend verlinkt sind.
Gesetzliche Anforderungen: Das Gesetz verlangt lediglich die Möglichkeit zur Kenntnisnahme in zumutbarer Weise – nicht die aktive Bestätigung durch Ankreuzen. Ein Häkchen wird zudem nirgendwo gespeichert und ist daher nicht Vertragsbestandteil.
Fazit: Statt Checkboxen genügt die korrekte Verlinkung von AGB und Widerrufsbelehrung im Bestellprozess.
Summarized with AI on November 4.
AI used: claude-sonnet-4-5-20250929.
Dies solltest du nicht per App machen. Sowas sollte eingecodet werden. Sobald es in den Warenkorb geht, ist es ein sensibler Bereich, den einige Apps schnell lahmlegen können
Hallo @Nordalux es reicht wenn er den Text einfügt, man muss hier nichts coden oder eine Checkbox einfügen. @Daniel_EW ist in dem Link ganz einfach erklärt. Rechtlich gesehen muss man nur darauf hinweisen was anklicken (in einer Box) muss man rechtlich nicht!
Diese Option gibt es aber nicht für das Checkout, und wird auch NICHT vom Händlerbund und der IT Rechtskanzlei als unbedingt rechtlich erforderlich eingestuft. Es steht z. B. in keinem Gesetz, dass Kunden den AGBs „aktiv“ zustimmen müssen durch das Setzen eines Häkchens (was sowieso nirgendwo gespeichert wird, denn man müsste hierfür eine Datenbank anbinden). Viel wichtiger ist, dass die AGB und Widerrufsbelehrung ausreichend im Shop und im Checkout Überprüfungsschritt verlinkt werden.
Auszug:
„Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist eine ausdrückliche Bestätigung der Geltung der AGB durch den Kunden, etwa durch das Setzen eines Häkchens in einer Checkbox im Zusammenhang mit gängigen Formulierungen wie „Hiermit bestätige ich, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und erkläre mich mit deren Geltung einverstanden“ oder vergleichbaren Formulierungen im elektronischen Bestellprozess nicht Voraussetzung für deren wirksame Einbeziehung in den Vertrag. Werden die AGB unter Berücksichtigung der oben dargestellten Grundsätze im Online-Shop vorgehalten, werden diese auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Kunde deren Kenntnisnahme nicht ausdrücklich bestätigt. Der Kunde muss die AGB noch nicht einmal zur Kenntnis nehmen, damit diese Vertragsbestandteil werden. Denn das Gesetz verlangt nur die Möglichkeit der Kenntnisnahme in zumutbarer Weise.“