Shopify-Abrechnung ohne Umsatzsteuernummer

Hallo zusammen,

ich bin umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer. Nach Ablauf der Testphase habe ich einen entsprechenden Plan aktiviert, bezahlt und eine Rechnung per Download erhalten. Im Anschluss habe ich erst die Umsatzsteuernummer hinterlegen können. Da die Rechnung automatisiert erstellt wurde, konnte daher natürlich die USt-ID noch nicht berücksichtigt werden. Gehe ich richtig in der Annahme, dass für zukünftige Rechnungen meine USt-ID auf der Rechnung zu finden sein wird? Die von Shopify ist in der Kopfzeile hinterlegt. Andernfalls wäre meiner Kenntnis nach die Rechnung mit dem Reverse-Charge-Verfahren-Hinweis nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, oder?

Danke für Eure Hilfe!

Hey @basti_1

Danke für die Frage und deine USt.ID.Nr. erscheint nicht in der monatlichen Shopify Rechnung. Du kannst aber gerne billing@shopify.com anschreiben wenn du dir damit unsicher bist und generell empfehlen wir das mit deinem Steuerberater zu besprechen.

Weiteres bzgl. dem Reverse Charge Verfahren

Beim Reverse Charge Verfahren wird die Verantwortung für die Zahlung der Mehrwertsteuer vom Verkäufer auf den Käufer verlagert. Es wird häufig bei grenzüberschreitenden Transaktionen innerhalb der EU verwendet oder wenn du einen Shopify-Shop betreibst und Dienstleistungen von ausländischen Zahlungsanbietern oder anderen Dienstleistern in Anspruch nimmst, wie z. B. von Shopify selbst dann ja.

ABER da Shopify keine MwSt. in Deutschland mit deinem Abo verrechnet (ist steuerfrei) musst du diesbzgl. keinen Reverse-Charge-Verfahren anwenden. Hier sind ein paar weitere wichtige Punkte:

Rechnungen von ausländischen Dienstleistern:

  • Wenn du Rechnungen von Dienstleistern erhältst, die ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben (z.B. Zahlungsanbieter wie PayPal, Stripe, etc.), dann gilt in vielen Fällen das Reverse-Charge-Verfahren wenn diese MwSt. verrechnen.
  • Du musst die empfangene Dienstleistung in deiner Umsatzsteuervoranmeldung angeben und die Umsatzsteuer selbst berechnen und abführen.

Buchhalterische Handhabung:

  • Für die Gebühren der ausländischen Dienstleister erstellst du einen Ausgabenbeleg und wählst die Kategorie “Fremdleistung 13b” (Reverse-Charge).
  • Diese Ausgabenbelege werden dann gemeinsam mit den Einnahmebelegen der Zahlungen zugeordnet.

Vorteile des Reverse-Charge-Verfahrens:

  • Es vereinfacht die Abwicklung grenzüberschreitender Dienstleistungen, da der Dienstleister im Ausland keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen muss.
  • Der Käufer (du als Shop-Betreiber) muss die Umsatzsteuer berechnen und abführen, was zu einer einfacheren Handhabung der Steuererklärungen führt.

Für deinen Shopify-Shop bedeutet dies, dass du bei der Nutzung von Dienstleistungen, die von Anbietern außerhalb Deutschlands stammen, sicherstellen musst, dass du das Reverse-Charge-Verfahren korrekt anwendest. Hier sind einige spezifische Punkte, die du beachten solltest:

  • Überprüfung der Rechnungen: Überprüfe alle Rechnungen von Dienstleistern, ob diese im Ausland ansässig sind und keine deutsche Umsatzsteuer ausweisen.
  • Erfassung der Ausgabenbelege: Erfasse die Ausgabenbelege korrekt und wähle die richtige Kategorie aus.
  • Selbstveranlagung der Umsatzsteuer: Berechne die Umsatzsteuer auf die empfangenen Dienstleistungen und führe diese im Rahmen deiner Umsatzsteuervoranmeldung ab.

Meiner Erfahrung nach, machen kaum welche Shops was bzgl. dem Reverse Charge verfahren. Es bedeutet ja, dass bei bestimmten grenzüberschreitenden Transaktionen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet und nicht der Leistungserbringer. Das ist in kaum welchen Shops in der EU der Fall. Es kommt meistens nur vor bei B2B PArtnerschaften in der EU, wenn du beispielsweise für einen grenzüberschreitenden Service innerhalb der EU als Shopify Shopinhaber bezahlst. Das gilt aber m.E. NICHT für eine App, wie eine deutsche App die du im Shop installiert hast. Oder für einen Versanddienst wie DHL.

Wenn du waren B2B verkaufst musst du halt sicherstellen dass deine B2B Kunden oder Partner über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verfügen. Bei einem solchen Business Deal ohne deutsche Umsatzsteuer (innergemeinschaftliche Lieferung) bist du verpflichtet, die USt-IdNr. des Kunden auf der Rechnung anzugeben und auf das Reverse-Charge-Verfahren hinzuweisen.

Wenn du innerhalb der EU an B2C Privatkunden verkaufst und unterhalb oder oberhalb der Lieferschwelle des jeweiligen Landes bzw. der €10k liegst musst du dich über deine Shopify Steuereinstellungen im jeweiligen Land mit deiner OSS Steuernummer registrieren um die dortige korrekt Umsatzsteuer zu erheben.

Siehe die relevanten Help Docs zum Thema hier:

Hoffe das hilft dir weiter - lass wissen falls nicht! :wink:


Warum nicht etwas Gamification in das Shop einbauen, um deinen Kunden etwas Fun im Shop anzubieten? Gerne kann ich bei Interesse Tipps dazu geben!

Hast du weitere Fragen zum Shop? Gebe einfach ein Suchbegriff oben in der Suchleiste der Community Landingpage ein, denn das Thema haben wir sehr wahrscheinlich schon besprochen. Halte bitte Ausschau in deiner E-Mail auf Notifications zu Antworten auf deine Fragen in der Community.

Hi Gabe,

danke für deine schnelle Rückmeldung. Ich glaube, wir haben uns falsch verstanden, und zudem sind leider aus buchhalterischer Sicht einige Falschinformationen in deinen Ausführungen.

Aufgrund eben der Tatsache, dass Shopify International Limited in Irland ansäßig ist, ist als deutscher/europäischer Unternehmer hier das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden. Dies ist auch in den Rechnungen so hinterlegt (siehe Hinweis “* Als Empfänger …”; Screenshot meiner erhaltenen Rechnung)

Wie du zudem folgenden Artikeln entnehmen kannst, ist es essentiell, dass Eingangs- und Ausgangsrechnungen mit Reverse-Charge-Verfahren bestimmte Anforderungen erfüllen müssen, siehe u.a. https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/reverse-charge-verfahren-4-rechnungserteilung-des-leistenden_idesk_PI20354_HI1342106.html und Punkt 2.2. https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/beratung-service/recht-und-steuern/steuerrecht/umsatzsteuer-mehrwertsteuer/umsatzsteuer-mehrwertsteuer-international/grenzueberschreitende-dienstleistungen/umsatzsteuersteuerschuldnerschaft-reverse-charge-1167658

Bei grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen zwischen EU-Unternehmern ist die USt-IdNr. des Leistenden und des Leistungsempfängers anzugeben.> Die Eingangsrechnung hat gem. § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG folgende Angaben zu enthalten:> > - den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,> - den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Leistungsempfängers,> - die dem leistenden Unternehmer erteilte Umsatzsteueridentifikationsnummer (soweit vorhanden; bei Drittlandsunternehmen Steuernummer),> - die dem Leistungsempfänger erteilte Umsatzsteueridentifikationsnummer,> - das Ausstellungsdatum,> - …

Dementsprechend war mein Anliegen, dass, wie im Screenshot beschrieben, die Rechnung fehlerhaft ist und korrigiert werden muss. Ich hatte dazu den Support angeschrieben, aber der/die MitarbeiterIn hat das Problem leider nicht korrekt verstanden.

Korrigiere mich gerne, sofern ich falsch liege.

Hey @basti_1

Ja, ob falsch verstanden oder nicht, es ist trotzdem so wie ich es gesagt habe dass die Rechnung nicht steuerpflichtig ist. Dein Steuerberater wäre hier der beste Ansprechpartner, da ich ja keiner bin, und du auch nicht, so wie ich es vermute… Ansonsten wären ja 100k Shops in Deutschland nicht Finanz-konform was ich nicht glaube…

Da Shopify dir keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung berechnet, musst du als Unternehmer die Umsatzsteuer selbstständig in deiner Steuererklärung angeben, oder das zusammen mit deinem Steuerberater oder Buchhaltungssystem lösen. Shopify wird hier m.E. die Rechnung nicht ändern, aber du kannst ja trotzdem billing@shopify.com abschreiben, wie ich es oben bereits vorgeschlagen habe. Ich glaube nicht, wie gesagt, dass Shopify deine eigene USt-ID, in der Rechnung einsetzen wird. Aber man weiss ja nie… :wink:

In deiner Rechnung für die Shopify Payments Gebühren sollte aber deine USt.ID.Nr. enthalten sein falls dir das weiterhilft, wie in diesem Beispiel:

Beim Reverse-Charge-Verfahren wird die Mehrwertsteuerlast vom Leistungserbringer (hier Shopify) auf den Leistungsempfänger (dich) übertragen. Das bedeutet, dass du die Umsatzsteuer selber berechnen und in deiner Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abführen musst. Die monatliche Rechnung von Shopify enthält keine Umsatzsteuer, sondern weist darauf hin, dass das Reverse-Charge-Verfahren angewendet wird. Die Shopify Payments Rechnung enthält dagegen Gebühren und da sollte, wie gesagt, deine USt.ID. enthalten sein, da diese Gebühren für die Abwicklung von Zahlungen zwischen deinem Unternehmen und Shopify anfallen und ebenfalls dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen.

Nicht jede Rechnung muss zwingend die USt-ID des Leistungsempfängers enthalten, um als gültig im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens anerkannt zu werden. Solange der Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren klar auf der Rechnung angegeben ist und die USt-ID des Leistungserbringers korrekt ist, ist die Rechnung konform. Der Leistungsempfänger ist somit selbst verpflichtet, das Reverse-Charge-Verfahren korrekt in seiner Buchhaltung anzuwenden. Eine Korrektur der Rechnung ist nur in spezifischen Fällen zwingend notwendig, beispielsweise wenn die fehlenden Angaben zu einer Missinterpretation der steuerlichen Verantwortung führen könnten, was hier ja nicht vorliegt.

Viele Unternehmen in der EU haben sich an die Praxis gewöhnt, dass Rechnungen im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens nicht immer die USt-ID des Empfängers enthalten. Solange der Leistungszeitraum und der Umsatz steuerlich korrekt erfasst werden und der Empfänger die nötigen Schritte in seiner Buchhaltung unternimmt, werden solche Rechnungen von den meisten Finanzbehörden anerkannt.

Obwohl es wünschenswert ist, dass die USt-ID auf allen Rechnungen erscheint, bedeutet dies nicht automatisch, dass eine Rechnung ohne USt-ID rechtlich nicht konform ist. Insbesondere bei Rechnungen, die über Shopify abgewickelt werden und die Dienstleistungskosten betreffen, liegt die Verantwortung für die korrekte Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens oft beim Empfänger, sodass eine fehlende USt-ID auf der Rechnung nicht zwangsläufig einen Mangel darstellt.

Hoffe das hilft dir weiter! :wink:

Danke für deine Rückmeldung. Wahrscheinlich ist es so wie du sagst, eigentlich wünschenswert, aber die Praxis sieht anders aus…

Warum am Ende aber nicht in beiden Rechnungen (sowohl im Subscription Plan als auch bei den Shopify Payments) die VAT ID hinterlegt ist, ist dann wohl eine andere Frage :wink: Wenn es bei den Payments funktioniert, sollte es ja bei den monatlichen Subscription Plans Rechnungen auch funktionieren :thinking: Auf der anderen Seite scheint es mir ja so, dass in der Shopify-Payments-Rechnung wiederum die USt-ID von Shopify (Leistungserbringer) fehlt.

It’s complicated :grinning_face:

Das ist es in der Tat und wenn du unser Billing Team mailst können die dir bestimmt helfen eine Lösung zu finden!

Eine weitere Lösung ist Pathway Solutions die auch von unseren zertifizierten deutschen Shopify Partner Next-Level E-Com empfohlen wird.

VG,